Reflektor färben

      Reflektor färben

      Weiss einer wie es rechtlich aussieht wenn man einen Reflektor färbt beim Schweinwerfer. Ich meine aber die Stellen welche nicht nötig sind als Reflektor für die Scheinwerfer. zb. Um Xenonlinse herum oder andere stellen. Jede Lichtquelle würde ihren Reflektor behalten wie Standlich, Blinker, etc.

      RE: Reflektor färben

      Rein rechtlich erlischt bei jeder Veränderung am Scheinwerfer die Betreibserlaubniss, aber in vielen Fällen fällt es nie jemanden auf.
      Z.b. Färben der Einsätze von Aufi TT Scheinwerfern.
      Wird die Lichttechnische Eigenschaft nicht verändert dürfte es bei einer Kontrolle auch keinen schweren Mangel darstellen. (Beweisfrage eben).
      Greez,
      DOC!