Original von Marcus
Solange der Vertragspartner nicht unterschreibt ist es KEIN KV
Mit der Mailbestätigung, dass er den Wagen so kauft, hat er die Willenserklärung zum Kauf des Kfz abgegeben und die zählt genauso wie eine Unterschrift.
Und wegen seiner Daten: Wenn´s hart auf hart kommt, kann man sicherlich über die Mailaddy bzw IP-Adresse die zugeörige Person ausfindig machen.