Fahrwerkstransplantation - gesetzliche Lage

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      Fahrwerkstransplantation - gesetzliche Lage

      Grüße!

      Ich habe die letzten zwei Tage mindestens 20 Themen betreffend TÜV, Fahrwerke und der gleichen durchgelesen, selbst nach einem Kampf durch den Paragraphendsschungel konnte ich meine Frage leider nicht beantworten darum -> neues Thema.

      Ich will in meinem Golf 3 GTD ein Fahrwerk von einem Golf 3 VR6 einbauen lassen.
      Der Mechaniker meines Vertrauens hat gesagt, dass er mir zwar alles einbauen kann, jedoch ohne eine Bescheinigung, dass das Fahrwerk für mein Fahrzeug taugt muss ich vor der Typisierung zum ZT um das Fahrwerk überprüfen zu lassen.

      Meine Frage:
      Muss ich zum ZT obwohl ich ein Fahrwerk für den gleichen Fahrzeugtyp, Golf 3, vewenden will? Immerhin ist es ein originales VR6 Fahrwerk von VW, das sollte doch unbedenklich sein....

      Ich bin ratlos und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

      MfG,
      Karl
      Wir sind die Borg! - Widerstand ist Spannung durch Stromstärke!
      nachdem dein auto nicht mit diesem FW ausgeliefert wurde und das VR6 Fahrwerk auch die Bodenfreiheit verändert wirst du an einer offiziellen eintragung nicht vorbeikommen in der theorie.

      ist genauso wenn du spoiler beim z.b. leon vom original cupra montiert. sind zwar originalteile waren aber bei deinem nicht dabei!

      in der praxis wird das allerdings niemanden jucken... da es sich um originalteile handelt.

      in der theorie musst du eintragen. und wenn du z.b. andere felgen auch montierst, benötigst du auch ein gesamtgutachten wie immer
      Gruß,
      Max


      Also defacto wird bei der Typisierung des Fahrwerks kein besonderes Gutachten verlangt? Ausnahme natürlich wenn ich keine serienmäßigen Felgen habe.

      Was ich nicht verstehe: Wieso muss ich bei gleicher Felgen-/Reifendimension nur mit einer anderen Felge gleich ein Gesamtgutachten erstellen lassen? Sollte eine 15 zoll Felge von VW nicht genau so groß sein wie eine 15 zoll Felge von Stilauto?

      MfG,
      Karl
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      hier gehts ja nicht um die größe alleine

      stichwort traglast!

      und da du eben kein serienfahrwerk einbaust + andere felgen auch noch würdest du genau genommen ein gesamtgutachten benötigen.

      ich persönlich würde in der praxis das fahrwerk einbauen, die reifen ganz normal mit beigelegtem gutachten eintragen lassen und fertig.
      Gruß,
      Max


      Original von HypnoticEye
      Sollte eine 15 zoll Felge von VW nicht genau so groß sein wie eine 15 zoll Felge von Stilauto?


      willst jetzt eine brutale diskussion auslösen hier? :-h

      nein,aber jede felge hat doch eine andere festigkeit und du brauchst ja auch das gutachten dafür,also ergibt sich dieser "gesamtgutachtzirkus" widerum daraus...

      wär zumindest für mich das logischste, aber du kannst ja MAL nachfragen ob schon jemand für genau die gleiche kombination aus auto/fahrwerk/felgen bereits ein gesamtgutachten hat,ich weiß zwar nicht obs ganz legal ist, aber ich kanns mir nicht vorstellen,dass sich darüber jemand aufregt, will jetzt aber keine garantie aussprechen,haben jedoch bestimmt shcon genügend leute gemacht...
      Was mich so wütend macht ist, dass diese -es folgt ein böses Wort- von der ich den Wagen gekauft habe nebenbei vergessen hat zu erwähnen, dass kurze Federn verbaut sind welche nicht eingetragen wurden. Zitat "das ist ein GT Fahrwerk".
      Das nächste ist, dass die Felgen zwar ein VW Emblem haben, diese jedoch nicht von VW sind.
      Hätte ich das vorher gewusst, hätt ich nicht eine US-Heckklappe verbaut :(
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