Grüße!
Ich habe die letzten zwei Tage mindestens 20 Themen betreffend TÜV, Fahrwerke und der gleichen durchgelesen, selbst nach einem Kampf durch den Paragraphendsschungel konnte ich meine Frage leider nicht beantworten darum -> neues Thema.
Ich will in meinem Golf 3 GTD ein Fahrwerk von einem Golf 3 VR6 einbauen lassen.
Der Mechaniker meines Vertrauens hat gesagt, dass er mir zwar alles einbauen kann, jedoch ohne eine Bescheinigung, dass das Fahrwerk für mein Fahrzeug taugt muss ich vor der Typisierung zum ZT um das Fahrwerk überprüfen zu lassen.
Meine Frage:
Muss ich zum ZT obwohl ich ein Fahrwerk für den gleichen Fahrzeugtyp, Golf 3, vewenden will? Immerhin ist es ein originales VR6 Fahrwerk von VW, das sollte doch unbedenklich sein....
Ich bin ratlos und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
MfG,
Karl
Ich habe die letzten zwei Tage mindestens 20 Themen betreffend TÜV, Fahrwerke und der gleichen durchgelesen, selbst nach einem Kampf durch den Paragraphendsschungel konnte ich meine Frage leider nicht beantworten darum -> neues Thema.
Ich will in meinem Golf 3 GTD ein Fahrwerk von einem Golf 3 VR6 einbauen lassen.
Der Mechaniker meines Vertrauens hat gesagt, dass er mir zwar alles einbauen kann, jedoch ohne eine Bescheinigung, dass das Fahrwerk für mein Fahrzeug taugt muss ich vor der Typisierung zum ZT um das Fahrwerk überprüfen zu lassen.
Meine Frage:
Muss ich zum ZT obwohl ich ein Fahrwerk für den gleichen Fahrzeugtyp, Golf 3, vewenden will? Immerhin ist es ein originales VR6 Fahrwerk von VW, das sollte doch unbedenklich sein....
Ich bin ratlos und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
MfG,
Karl
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