Batterie im Kofferraum
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- trocken/gel-batterie verwenden
- sicherung
- trennrelais
- vernünftige kabeldurchmesser (mind. 35mm²)
zu beachten:
Batterie WIRKLICH gut befestigen (nicht einfach in die reserveradmulde legn)
ansonsten, die Sicherungen net vergessen und dann ist es auch schon kein Problem.
Wegen eintragen würd ich mir keine Gedanken machen."Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!
DANKE EU!!!! -
Original von 2e_driver
Original von woidl
Wegen eintragen würd ich mir keine Gedanken machen.
naja ... jedem das seine ! Batterie im Kofferaum ... auch wenn es eine Gelbatterie ist, die wird genauestens begutachtet. Kofferaumausbau, wenn er fix mit dem Fahrzeug verbunden ist . TYPISIERUNGSPFLICHTIG !
so long
wo steht das? ich will einen quellennachweis! -
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sobald du etwas an der substanz des autos änderst ist das anzeigepflichtig, ob heckspoiler oder anlage ist egal - sobald fix mit dem auto verbunden mußt du es typisieren.
glaub zwar nicht, daß sie dir für eine anlage die taferln zupfen, aber einen schweren mangel+strafe+vorfahren kanns schon bedeuten. -
Original von houseofperformance
sobald du etwas an der substanz des autos änderst ist das anzeigepflichtig, ob heckspoiler oder anlage ist egal - sobald fix mit dem auto verbunden mußt du es typisieren.
glaub zwar nicht, daß sie dir für eine anlage die taferln zupfen, aber einen schweren mangel+strafe+vorfahren kanns schon bedeuten.
Einem ehemaligen Clubmitglied ist das passiert, der musste vorfahren, wegen der Anlage, da Sie laut Polizei angeblich zu schwach befestigt war!!!
mfgDeine Alufelgen brauchen frischen Glanz für die neue Saison, dann bist du bei uns genau richtig!
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Original von guvi
wo steht das? ich will einen quellennachweis!
KFG § 32. Änderungen an genehmigten Typen
Bei fest verbundener Anlage (gilt dann nicht mehr als Ladegut bzw. Zuladung) Änderung des Eigengewichts.
Eigengewicht = wesentliches Technische Merkmal (Typenschein!)
Genehmigungspflichtig.
Damit würde ich argumentieren.
Man findet aber sicher noch was anderes wenn man sucht.
Greez,
DOC! -
Änderungskatalog zu § 33 KFG (Erl d BM.VIT, GZ 190.500/2-II/ST4/04):
bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fa…s/aenderungsliste2606.xls
Pkt 20.1 lit a und b
Radio/Navi muss EWG-Genehmigung nach 95/54/EWG besitzen
Lautsprecheranlage gilt als Ladung gem. Erl d BM.VIT, GZ 191.121/2-II/ST4/02
beides eintragungsfrei
jedoch darf durch die Einbauten die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht herabgesetzt werden (§ 33 ABS 6 KFG), sonst kann durchaus die Weiterfahrt bis zur Behebung untersagt werden.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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na super,
dann stell ich ma die anlage unbefestigt in den Kofferraum, das mei bei an unfall ja ins knack fliegt
aber hauptsache des gilt dann als ladegut und is eintragungsfrei
oder hab ich da jetzt was falsch verstandenDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „popeye“ ()
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