kaufvertragsbruch

      Bei der LRreg wird sowieso überprüft, ob das Gutachten mit dem Fahrzeug übereinstimmt, somit gibt es da keine Frist zwischen ZiviGutachten und Eintragung.

      Ruf am besten MAL deine LReg an, sag ihnen an, was alles typ. gehört und die sagen dir dann die entstehenden Kosten.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      ich persönlich habe das gutachten typ was auch immer vorm kauf ja nicht gesehen ist ja auch nicht mein auto. fakt ist das er das gutachten für geld gemacht hat!!!!

      auto ist kompl. clean kein schloss nichts braucht er aber!
      stange vorne passt nicht.
      und so stimmt auch einiges nicht nach den aktuellen auflagen gutachten ist zwei jahre alt
      Gruß -Charlie-
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      :hihi: Auf dauer hilft nur Power :hihi:
      Wichtig wäre zu wissen, welche Eigenschaften am Kaufvertrag zugesichert wurden, sonst ist alles nur so wischiwaschi.

      Wurde das Fahrzeug im genehmigten oder genehmigungsfähigen Zustand oder als Bastlerfahrzeug verkauft ?
      Ein komplett cleanes Fahrzeug, dh ohne Schloss, ist nicht genehmigungsfähig.

      Die Angabe "gekauft wie gesehen und probegefahren" zählt rechtlich nichts, diese Angabe ist zu allgemein gehalten, alle Änderungen am Fahrzeug sind am Kaufvertrag üblicherweise anzuführen.

      Des weiteren würde ich dir auch den Weg zum Rechtsschutz bzw Rechtsanwalt nahelegen.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Bitte um eine klare Sachverhaltsdarstellung - ich kann nur raten hier ...

      Ich fasse MAL zusammen:

      1. Du hast ein Auto gekauft
      2. Du hast einen ÖAMTC Kaufvertrag
      3. In diesem Kaufvertrag steht drinnen,
      das der Wagen typisiert bzw. genehmigt ist. (Angekreuzt)
      4. Es wurde extra nochmals festgehalten am Vertrag.

      Somit hast du 2 Möglichkeiten:
      1.) Du trittst vom Vertrag zurück und bekommst den Kaufpreis + Anmeldekosten erstattet.
      oder
      2.) Der Verkäufer zahlt das Einzeltypengenehmigen damit der Kaufvertrag so erfüllt ist wie ausgefüllt.

      Beides kann aber muß nicht in Stress enden
      mfg

      i-i.at - where the image begin ...

      Gib eam zruck

      Gib eam zruck, nimm an originalen und beu selber um.

      Wenn er ihn zurücknimmt, dann nutze diese Möglichkeit. Bekommst ned jeden Tag.

      Auch wenn er dir gefällt, usw. das musst aber eh du selbst abwägen ob es dir die Rennerein Wert ist.

      Er frisst auf jedenfall die ganze Lawine, ob er will oder ned.

      Rechtstreit kann da schon ein paar Monate dauern.
      tel.0699/12 555 300 HOTLINE
      was mich interssieren würde ist ja, ob du überhaupt auf irgendwas geachtet hast beim kauf...

      wenn er sagt es ist alles typisiert,dann schau ich mir den typenschein an, die gutachten durch und erkundige mich vor dem kauf über die veränderungen am fzg und frage dann bei jemandem der sich auskennt nach....

      es ist für dich jetzt so oder so ein defizitgeschäft,da kannst du machen was du willst und was in diesem fall das gescheideste ist,kann dir maximal (wie von bh hatzer erwähnt) der rechtschutz bzw ein rechtsanwalt sagen...