wann bördeln

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      wann bördeln

      also ich hab mir jetzt von der borbet seite für meine felgen ein gutachten fürn zivi ausgedruckt und da steht ca 5x drin:


      um eine ausreichende freigängigkeit der rad reifen kombi zu gewährleisten sind folgende maßnahmen erforderlich
      die radhausschnittkanten sind im bereich vom schweller bis zum hinteren stoßfänger um und anzulegen ggf. vorhandene kunststoffkanten von kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen

      ich dachte immer man muß bördeln wenn man auch ein anderes fahrwerk einbaut ich hab ja noch das originale drinnen für was bördeln die reifen können ja nicht streifen in verbindung mit dem original fahrwerk versteh ich net ganz!!?? :gruebel:

      ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

      RE: wann bördeln

      Und worauf stütz sich deine Aussage?

      Angenommen voll beladen und in a Kurvn preßt kann ich mir durchaus vorstellen, dass du auch in Verbindung mit dem Serienfahrwerk streifen kannst.

      Ergo - steht´s im Gutachten drin, wirst du wohl kaum drum herumkommen.

      Das Gutachten basiert ja zudem auf einer Teileprüfung, bei der offensichtlich festgestellt wurde, dass selbst beim Serienfahrwerk Gefahr besteht, dass du Kontakt mit dem Radhaus bekommst.
      Sarkasmus an :
      Braucht dich eh nicht interessieren, fährst ja lt. deinen Aussagen eh seit 4 Jahren ohne Pickerl herum, also wäre es ja egal.
      Sarkasmus aus:


      Bördeln dient dazu das die Reifen nicht in Berührung mit den Kotflügeln kommen.
      Voll beladen kann ich mir auch vorstellen das du streifst. Ansonsten, so wie Roland beschrieben hat.

      MFG
      Original von MAXL81
      Sarkasmus an :
      Braucht dich eh nicht interessieren, fährst ja lt. deinen Aussagen eh seit 4 Jahren ohne Pickerl herum, also wäre es ja egal.
      Sarkasmus aus:
      MFG

      ich finde das posting leider nicht mehr weils anscheinend gelöscht wurde, ABER er hat damals nicht geschrieben dass er die letzten 4 jahre ohne Pickerl gefahren ist, sondern nur dass es 4 jahre abgelaufen ist
      kann ja passieren wenn man sich irgendein geschwür kauft dass die letzten 4 jahre in der wiese gestanden ist, soviel dazu

      hinten musst sicher bördeln
      Sobald drinnen steht, dass gegebenenfalls zu bördeln ist, musst lt Aussage der NÖLreg bördeln, sonst wird´s nicht genehmigt.

      Und ich habe das so verstanden, dass er seit 4 Jahren ohne Pickerl rumfährt, weil er es abgekratzt hat. Die ganze Sache mit Pickerl und Eintragung sei im zu lästig oder so ähnlich.
      MfG
      BP-Hatzer3
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