stimmt das 8 cm und 11 cm bitte hilfe

      B.3.) Mindestmaß:
      Ausgehend davon wird nochmals klargestellt, dass eine minimale Bodenfreiheit von <110mm nicht zulässig ist. (Bodenfreiheit = kleinster Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeuges)
      Die Mindestbodenfreiheit soll auch für Fahrzeuge gelten, die in einem anderen Staat geändert wurden ( siehe z.B. deutschen Fahrzeugbrief usw.).
      Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden.

      B.4.2.) Nach einer Tieferlegung soll das betriebsbereite Fahrzeug, besetzt nur mit dem Fahrer, eine Schwelle mit einer Breite von 800mm und einer Höhe von 110mm berührungslos mittig überfahren können. Die Berührung von Karosserieanbauteilen, welche aus elastischen Werkstoffen bestehen, kann dabei unberücksichtigt bleiben. Für diese gilt jedoch generell eine minimale Bodenfreiheit von 80 mm.


      Original von Point
      warum mit 11 cm rum*******en?habe noch die alte typisierung mit 8 cm und war gerade beim land!!der hat mir mit seinem 80 cm block einen blasen können!


      Konstruktiver Beitrag den ich mir jetzt gerne bildlich vorstelle, aber nicht´s mit der Fragestellung zu tun hat.
      Bilder
      • ThaSimpsons[1].gif

        26,24 kB, 206×173, 164 mal angesehen
      @roland: ich versteh schon das so der erlass is und is ja auch ok, wieder was dazu gelernt, rechtsschutz versicherung gut und schön aber was bringt sie dir wennst in der pampa stehst und ein motivierter grüner nimmt dir die taferl AB, gut wäre wenn es den erlass in gedruckter form gebe am besten in nem buch (informiert mich bitte falls es sowas gibt) damit man es im schwarz auf weiß vorlegen kann. Bei nem ausgedruckten zettel kann man ja die behauptung in den raum stellen das der selbst geschrieben wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Bushman“ ()