Was sollte im Kaufvertrag stehen

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      Was sollte im Kaufvertrag stehen

      Hallo Leute...

      Ganz kurze Frage.
      Ein Bekannter von mir möchte sein Auto verkaufen...

      Es wurde nur auf diversen Treffen bewegt und ist in Österreich mit Sicherheit nicht genehmigungsfähig...

      Keine Türgriffe, Luftfahrwerk, NOS, u.s.w.

      Wie setzt man so einen Kaufvertrag auf, um mit Sicherheit "aus dem Schneider" zu sein?
      Welche Klauseln sollte man festlegen? Sollte man sowas gleich von einem Rechtsanwalt erstellen lassen (Kaufvertrag) bzw. mit einem Notar besprechen bzw. beglaubigen lassen?

      Es sollte darin festgehalten werden, dass

      a.) das Auto nicht typisiert (genehmigt) ist
      b.) dadurch kein gültges Pickerl hat (§56 Überprüfung)
      c.) als Bastlerauto verkauft wird
      d.) keine Garantie bzw. Gewährleistung übernommen wird
      e.) das Auto besichtigt und ggf. probegefahren wurde
      f.) der Käufer und Verkäufer durch ihre Unterschrift auf jegliche Forderungen im nachhinein verzichten

      Was ist noch wichtig... Sollte er sowas gleich bei einem Rechtsanwalt erstellen lassen?

      Grüße
      Chris

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „cult7“ ()

      Die Frage, ist halt ob der Käufer soetwas unterschreibt. Wurde er darüber informiert das das Auto in dem Zustand nicht möglich ist zu Genehmigen ?


      Also als ich meinen Roller damals verkauft hatte (der auch unmöglich zugelassen werden konnte wegen großer technischer und optischer Veränderungen)

      Das Fahrzeug befindet sich in einem NICHT Originalen, für den Verkehr NICHT zugelassenen Zustand.
      Jegliche Garantie und/oder Gewährleistungsansprüche werden von BEIDEN Seiten ausgeschlossen. Eine spätere Reklamation ist somit NICHT möglich.
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      Hallo...

      Selbstverständlich wird der Käufer darauf hingewiesen und informiert!
      Das Fahrzeug wird absolut fair und ohne Geheimnisse verkauft...

      Der Verkäufer will sich nur schriftlich absichern... deswegen...

      Aber dein Zitat klingt ja schon MAL sehr gut!

      Grüße
      Christian

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „cult7“ ()

      Das hat mir damals auch der Anwalt empfohlen :)

      Hatte bei dem Verkauf einige Probleme, da der Käufer dann abspringen wollte, Preisminderung usw. obwohl der Kauf bei eBay besiegelt war, und damit im nachhinein keine Ansprüche gestellt werden, habe ich das alles ausgeschlossen.

      Eventuell das du noch dazu schreibst:

      "Das Fahrzeug wird weiters wie besichtigt und probegefahren verkauft. Dem Verkäufer sind keine Mängel bekannt. Der Käufer nimmt anfallende, nicht sichtbare Mängel in Kauf"

      Sagts ihm halt dazu das er sich absichern will wiel er schlechte Erfahrungen gemacht hat, und er das Auto gerne zum ÖAMTC stellen kann auf die Kosten des Käufers aber.
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!