Frage Reifen Eintragung

      Hallo!

      Würd mich MAL bei der Lareg informieren wie das bei dir ist!

      Weil den Dunlop SP 2000 gibt es gar nicht mehr!

      Anscheinend ist es von Bundesland zu Bundesland mit den Eintragungen anders, weil bei mir war es nämlich egal welchen Reifen ich montiert habe! Brauchte nur eine Freigabe und dann wurde nur die Reifendimension eingetragen! Und das war bei meinem 2er und beim 4er Golf gleich!

      mfg
      Hab vor ca. 4 Jahren auf meinem 2er TH-line drauf gehabt! Damals haben sie beim Typisieren auch die Reifenmarke eingetragen!

      Bei meinen ex-BBS und bei den Porsche Felgen haben sie nur noch die Dimension eingetragen, sonst nix!

      Wahrscheinlich war das einmal vor Jahren dass sie die Reifenmarken eingetragen haben!
      seit 1 februar 2001 ist die Markenbindung EU weit aufgehoben (ausgenommen 2 Räder, hier gilt das soviel ich eiß, nicht!!), weil Reifenhersteller klagten, zwecks wettbewerbverzerrung am freien Markt, das bedeutet, auch wenn diese Marke eingetragen ist, darf man ein gleichwertiges Produkt verwenden, jedich ACHTUNG, nicht nur Dimmension muß stimmen, sondern, der Traglastindex und Geschwindigkeitsindex, im Zweifelsfalle jedoch, benötigt man eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller, ist dann diese Marke zb. nicht auf 8j genehmigt, ist die Montage ebenso unzulässig, also auch hier, Obacht geben und vorher gut Informieren und freigaben anfordern, kosten ja nix, denn sofern es zur Überpfrüfung kommt, kann es dann schnell MAL in die hose gehen!!!

      Ausgenommen sind auch von dieser Regelung, wenn die Marke/Typ der Hersteller des Fahrzeuges festschreibt, ist aber nur bei gewissen Marken, zb. Porsche, da hierfür die Reifen vom Reifenhhersteller speziell zb. Porsche gefertigt wird, also andere eigenschaften habe, zb. widerum Porsche, verstärkte Seitenwand, usw.. meist haben die aber etwas weiniger Profiltiefe usw....

      Wird zwar immer noch die Reifenmarke/Typ eingetragen der beim Eintragen montiert ist, aber mit dem Vermerk "oder gleichwertig...)

      sofern in Gutachten Reifenmarken vermerkt sind, gilt das nicht, das diese eingetragen werden MÜSSEN, sondern dienen als "EMPFEHLUNG" da eben mit diesen meist getestet wurde.....


      und wenn dann die Radabdeckung nicht passt, weil der jetzt verwendete Reifen breiter gebaut ist, bekommst grundsätzlich (auch wenn Radabdeckung vorhanden) ne Anzeige wegen Nichtsanzeige techn. Änderungen, darüberhinaus dann wegen mangelnder Radabdeckung, und evtl sogar Untersagung der Weiterfahrt.

      Rechtsgrundlage: Erlass aus 2004
      noe.gv.at/service/wst/wst8/Formulare/Aenderungsliste.xls
      Pkt 10.1
      1. im GDk nicht eingetragene Type / Dimension
      2. Umrüsten auf Reifen gleicher Bauart, gleicher Dimension, höherer Tragfähigkeitsklasse und/oder höhere Geschwindigkeitsklasse

      Beides ist mit Auflagen verbunden, dh Unbedenklichkeitsbescheinigung, Motorleistung und/oder (Typen)genehmigung.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

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