Radarbox - kann der schein weg sein

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      Radarbox - kann der schein weg sein

      hallo,

      hätte eine kurze Frage, kanns -wenns bei der Box blitzt-
      sein, dass man ein Schreiben bekommt, dass man den
      Schein abgeben muss? oder nur zahlen muss?

      AB wie viel % zu schnell in der stadt bei erlaubten 50kmh zbsp?

      danke für die HILFREICHEN Posts
      ....QUATTRO....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „vw148“ ()

      Hello...

      Natürlich kann dir passieren das ein Schreiben kommt, wo man dann den Namen usw. angeben muss, der zu diesem Zeitpunkt mit dem Auto unterwegs war (Lenkererhebung).

      Bei einer Überschreitung von mehr als 30 km/h im Ortsgebiet ist der schein normalerweise weg. Dazu kommt sicher noch eine saftige Strafe.

      mfg Markus
      95er Corrado VR6: Twilight violett pearl effect, Doppelairbag, Leder, Klima, Alarm, SWRA, Kombiinstrument, Knieschutz, Winterpaket, Bilstein, BBS RS301, Fortex/Jetex
      Original von VW- Rapidler
      Bei einer Überschreitung von mehr als 30 km/h im Ortsgebiet ist der schein normalerweise weg. Dazu kommt sicher noch eine saftige Strafe.


      Falschinfo !! :-f

      Ein Entzug der Lenkberechtigung findet erst bei einer Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit im OG von 40 km/h statt, wobei bereits die Meßtoleranz (bei Radar bis 100 km/h 5 km/h, darüber 5%) abgezogen ist.
      Bei ProbeFS selbes Procedere, jedoch bereits AB "geeichten" 20 km/h Überschreitung im Ortsgebiet.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Es gibt Richtwerte für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die unter speziellen Fällen herabgesetzt werden können (was so gut wie nie gemacht wird)
      (Zitat: "Wer sich ein Auto leisten kann, kann auch die Strafe bezahlen.")

      Darüberhinaus fliesst auch bereits vorhandene Einträge im Verwaltungsstrafregister mit ein.

      Da die Bewertung der einzelnen Faktoren in die Zuständigkeit jeder einzelnen Behörde fällt, kann hier keine allgemein gültige Auskunft erteilt werden.

      Einzig, ein ordentliches Verfahren mit Lenkererhebung ist in den meisten Fällen immer teurer, als ein verkürztes Verfahren mit Anonymverfügung.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      kann ich nicht genau sagen....
      das aber nur kurz.. nur genau zur falschen zeit.. normalerweise
      fahr ich in der ortschaft NIE so schnell..

      ich depp hab ja unbedingt einen lkw überholen müssen, der
      sich net auskennt hat und mir gedeutet hat ich soll überholen..
      ..naja..selbst schuld..
      ....QUATTRO....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „vw148“ ()

      Original von BP-Hatzer3
      Original von VW- Rapidler
      Bei einer Überschreitung von mehr als 30 km/h im Ortsgebiet ist der schein normalerweise weg. Dazu kommt sicher noch eine saftige Strafe.


      Falschinfo !! :-f

      Ein Entzug der Lenkberechtigung findet erst bei einer Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit im OG von 40 km/h statt, wobei bereits die Meßtoleranz (bei Radar bis 100 km/h 5 km/h, darüber 5%) abgezogen ist.
      Bei ProbeFS selbes Procedere, jedoch bereits AB "geeichten" 20 km/h Überschreitung im Ortsgebiet.


      und auf der autobahn ist ja auch bei 50km/h drüber der schein weg oder??

      mfg