Lenkerauskunft

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      Lenkerauskunft

      Hallo zusammen!

      Hab heut per RSb eine "Lenkerauskunft" bekommen, da ich anscheinend mit dem Motorrad bei am Blödsinn erwischt wurde. Ich weiß aber absolut net mehr was an dem Tag war und ob ich überhaupt gefahren bin.
      Nun zu meiner Frage, was mir Angst macht was kann mich da alles erwarten. Es is die Strecke angegeben und ich weiß an einem Tag in dieser Wochen bin ich dort lang gefahren, hab im Ortsgebiet einen nervigen 40er fahrer überholt (und dabei halt gas gegeben und schneller nach vor zu kommen) und vorne weiter ausm Kreisverkehr an kleinen Wheely gmacht, aber ohne dabei die geschwindikeit zu überschreiten.

      Mein Problem ich hab noch ganze 20 Tage den Stufenschein und es is nirgends angegeben warum ich angezeigt wurde. Ist es möglich das vorher herauszufinden (anfragen bei der BH) warum eine Anzeige vorliegt, oder erfahrt man das erst nach bekanntgabe des lenkers?

      Welche rechtlichen mittel sind mir möglch? Und welche Möglichkeiten gibt es warum diese "Lenkerauskunft" überhaupt zustande gekommen ist? Kann mich auch ein Kiverer mitn Radar gemessen haben oder eine Zivilperson angezeigt?

      Bitte um Aufklärung.

      mfg Mike
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      alles ist möglich
      bei den meisten Behörden wirst vorher keine Infos bekommen

      Ausserdem zählt der Zustand deiner Lenkberechtigung zum Zeitpunkt der Übertretung (auch wenn´s nur 1 Tag vor Ablauf der Probezeit war).
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      soweit ich weis kann man da vorher nix in erfahrung bringen

      bei meiner lenkerhebung gings um zu schnell fahren im ort (war beim rausbeschleunigen und überholen eines lkws)
      ca 3 wochen nachdem ich die lenkerhebung zurückgeschickt habe is dann die eigentliche strafe eingetrudelt und da stand dann erst was los war
      ich sollte MAL eine lenkerauskunft geben über einen firmenwagen eines ehemaligen chefs (dieser hat mich als auskunftpflichtigen angegeben)
      war aber weder zum tatzeitpunkt noch danach noch in der firma beschäftigt.
      hab der zuständigen dame das erklären wollen, sie hats ned verstanden
      sie hat nur gesagt entweder auskunft geben (hätte fälschlich nur mich angeben können, alles andere wäre ja gelogen da ich es nicht wissen konnte) und die strafe bezahlen, oder die auskunft verweigern und (ich glaub mich erinnern zu können) 120,- strafe (wegen verweigerung) zahlen.

      so die möglichkeiten (wurde mir damlas, ca 3 jahre her, so gesagt)
      zuständige bp war wien meidling

      hab die dame dann persönlich aufgesucht, weil mir die fax schreiberei und telfoniererei am arsxx ging, und mit kündigungsschreiben etc. aufklären können. die lenkererhebung wurde aufgehoben und die firma bekam eine normale anzeige.

      so meine geschichte bzgl lenkererhebung

      mfg michl

      ps: @BP-Hatzer3 falls sich was geändert hat oder ich mich irre bitte um richtigstellung ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „wb_tm1“ ()

      In dem von dir geschilderten Fall hat dann der Chef der Firma, der der Behörde die falsche Lenkerauskunft erteilt hat, zusätzlich noch eine Strafe wegen Nichtentsprechung der Lenkererhebung bekommen (weil er muss ja wissen, wer das Fahrzeug gelenkt hat, was du in deinem Fall mittels einer Firmenbestätigung widerlegen konntest).
      MfG
      BP-Hatzer3
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      wenn zu erwarten ist, dass die strafe eher hoch ausfallen wird und der FS entzogen werden kann (mehr als 50 km/h drüber), würde ich die lenkerauskunft einfach verweigern.

      sofern man ersttäter ist, hat man dann mit einer strafe von ~200 euro zu rechnen, damit ist die sache erledigt, die übertretung wird dann nicht mehr verfolgt.
      A.C.A.B.
      @rs6plus
      Woher hast du diese völlig falsche Info ?

      Du bekommst eine Strafe wegen Nichtentsprechung der Lenkererhebung und die Verwaltungsübertretung, wegen der die Lenkererhebung kam, kommt dann auch noch.
      Üblicherweise wird für das Nichtentsprechen der Lenkererhebung ein Betrag idHv € 500 vorgeschrieben.

      Quelle
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Original von BP-Hatzer3
      Üblicherweise wird für das Nichtentsprechen der Lenkererhebung ein Betrag idHv € 500 vorgeschrieben.
      [/url]


      D.h. wenn man die Lenkererhebung aus welchem Grund auch immer nicht ausfüllen kann (oder Ersatz hat), weil man z.B. für das Delikt den Führerschein abgeben müsste, dann lässt man die Lenkererhebung einfach links liegen und wartet auf ne Strafe.
      D.h. mit einem "Batzen" Geld kann der Entzug des FS abgewendet werden? Sehe ich das richtig?

      mfG
      Sascha
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"