Anzeige wegen Parken am Gehsteig, wo garkeiner ist

      Anzeige wegen Parken am Gehsteig, wo garkeiner ist

      Habe gestern gegen 20:30 abends in einer Seitengasse im 21igsten Bezirk eine Anzeige bekommen, wegen Parken am Gehsteig (mit zwei Rädern) -> steht auch so am Strafzettel...

      Soweit so gut, nur ist das eine Seitengasse mit Einfamilienhäusern. Habe mich extra so hingestellt, dass ich keine Ausfahrt oder Ausgänge behindere....

      Jetzt zu dem, was ich nicht verstehe.....Meiner Meinung nach ist dort kein Gehsteig....Es ist in der Mitte Asphalt und am Fahrbahnrand der Straße sind so "Pflastersteine" gelegt, vielleicht 50cm breit, pro Seite, wenn überhaupt.....ABER komplett gleich hoch mit der eigentlichen Fahrbahn....Anrainer parken zu genüge genauso.....

      bin irgendwie etwas angefressen, denn habe nicht MAL 1 Std dort geparkt (ja is keine Ausrede) und ich glaub sogar, dass einer der Anrainer angerufen hat....
      Abgesehen davon würde ich nie mit meinem Felgen auf einem Gehsteig parken....NIEMALS -> das sollte schon Beweis genug sein

      Egal, würde eher gern wissen, ob man da irgendwie was machen kann, denn für mich ist es Auslegungssache ob das jetzt ein Gehsteig sein soll oder nicht....

      Fotos werden nachgereicht.....Name der Gasse weiß ich jetzt leider auch nicht....

      danke
      Sommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
      Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDI
      Da am oa Übertretungsort mittels Pflastersteinen ein Bereich markiert ist, zählen dort die 50cm als Gehsteig.

      Das Parken auf diesem Bereich wird die Polizei nicht tangieren, wenn jedoch jmd Anzeige erstattet, sind sie zum Handeln verpflichtet.

      § 2 StVO
      10. Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der
      Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzter
      Teil der Straße;
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      was mich daran so ärgert ist, dass ein Freund mit war, der nur kurz eben mitgefahren ist, da wir anschließend wo anders hin mussten....und natürlich hat er auch einen Strafzettel....(sind ja hintereinander gestanden)....

      also wenn ich das richtig verstehe, wird dem Hausbesitzer fad gewesen sein und es angezeigt haben.....

      finde es halt irgendwo blöd, denn es gibt genug Seitengassen, da ist garkein Gehsteig und da parkt man z.b auch an der Seite....jetzt sind hier sozusagen Pflastersteine und des is dann auf einmal a Gehsteig....

      naja wie auch immer....danke trotzdem
      Sommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
      Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDI
      Original von BP-Hatzer3
      Da am oa Übertretungsort mittels Pflastersteinen ein Bereich markiert ist, zählen dort die 50cm als Gehsteig.

      Das Parken auf diesem Bereich wird die Polizei nicht tangieren, wenn jedoch jmd Anzeige erstattet, sind sie zum Handeln verpflichtet.

      § 2 StVO
      10. Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der
      Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzter
      Teil der Straße;


      so etwas ähnliches gibt es bei uns auch

      lt polizei-posten bei uns zeigen sie dich nicht an nur wenn anrainer eben anrufen. die polizei ist selbst angewidert wenns hin müssen weils wesentlich wichtiger dinge gibt die zu erledigen sind. muss schon sagen die polizei ist bei uns sehr human und wenn du ned grad irgendwem störst oder jemanden behinderst hast narrenfreiheit so kanns halt auch sein nur wenn andauernd so alte kleingartenwächter anrufen würd i a die nerven weg hauen
      Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.