Muss ich den Artikel jetzt kaufen

      Muss ich den Artikel jetzt kaufen

      Hallo,
      habe mir beim Forstinger ein paar Distanzscheiben bestellt und auch €20 angezahlt! Jetzt würde ich diese aber nicht mehr benötigen und der Verkäufer sagt auch das ich die Ware jetzt nehmen muss!
      Habe ich aber nicht ein Rücktrittsrecht oder sonstiges oder muss ich den Artikel jetzt wirklich kaufen?

      Bitte helft mir! MFG
      if you don`t live for something, you will die for nothing
      kak auf die 20€ und fertig!

      oder du redest mit dem Filialleiter und fragst ihn ob das kompetenz ist und erklärst ihm die situation! Div. Firmen haben ihre eigenen Regeln wennst pech hast is auf jeden Fall die Anzahlung weg!

      im prinzip kannsts kaufen und am nächsten tag zurück bringen und dafür zumindest eine Gutschrift verlangen!

      Wennst schlau bist gibsts bei ner anderen Filiale zurück!

      mfg Manu
      Nein, von Gesetzes wegen hast Du einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Bestellung & Anzahlung und musst somit kaufen, wenn der Verkäufer darauf besteht.
      Umtauschrecht hast Du auch nur wenn Du einen Mangel geltend machen kannst.
      Der Rest ist nur Kulanz des Verkäufers.
      Wenn dieser also sagt Du kannst nicht vom Kauf zurücktreten wäre die Forderung sogar einklagbar.
      Im Endeffekt wird die Anzahlung weg sein, wenn Du die Distanzscheiben nicht abholst und er wird sie anderweitig verkaufen.
      Greez,
      DOC!
      Meistens ist es bei Firmen so, dass Bestellungen auf Kundenwunsch von der Rückgabe ausgeschlossen sind.

      Wenn du das jetzt bestellt hast, jedoch nicht abnimmst, kann dich der Verkäufer durchaus auf Erfüllung des Kaufvertrages und Bezahlung des vollen Kaufpreises klagen.
      Wennst verlierst, zahlst deinen Anwalt und den des Verkäufers auch.

      Viele Firmen haben deshalb auch schon nen Firmen- und Vertragsrechtschutz, bzw wird damit ein Inkassobüro beauftragt.
      Auch wennst dann das Teil abnimmst, bleiben zumeist zusätzlich sehr hohe Kosten (zB des Inkossobüros).

      @EvoRox
      Wenn du das Teil bestellt hast, es nicht abholst, der Verkäufer sendet es deshalb per Post/Paketservice zu und du verweigerst die Annahme, dann sind auch dies Kosten, die beim Verkäufer als offene Forderung laufen, weitere Vorgangsweisen siehe oben.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Da bist du leider in der schlechteren Position. Denn hier heißt es "pacta sunt servanda" (= Verträge sind einzuhalten, Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht)

      Angenommen du hast nichts unterschrieben und behauptest, das stimmt nicht, hat der Händler die Möglichkeit von einer Anzahlung nichts zu wissen.

      Das die deine Adresse haben, kannst du damit rechtfertigen das du über ein Produkt informiert werden wolltest.

      Schau MAL ob du die AGB von dem Händler findest.
      Was noch übrig bleibt ist das die Scheiben irgendwelche Beschädigungen haben oder das falsche geliefert wird dann würde das Gewährleistungsrecht bzw. Verzug eintreten, dabei aber bitte weitere Infos einholen.

      Hast du einen Termin SCHRIFTLICH ausgemacht an dem die Ware eintrifft ?
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Luki“ ()

      Nur kann die Edelschmiede nicht behaupten, von nichts zu wissen, denn eine Anzahlung wird in der Kassa mit dem Artikel verbucht.

      Ausserdem habe ich erst kürzlich gesehen, dass die Bestellformulare haben, die vom Besteller zu unterschreiben sind.
      MfG
      BP-Hatzer3
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