Original von Black_Devil
sonst hast du kein recht auf schmerzensgeld!!
das stimmt nicht so ganz, kein recht auf schmerzensgeld. jedoch kann der anspruch auch bei nichtverschulden des unfalls reduziert werden, um 20-25%, je nach schwere des unfalls.
A.C.A.B.
Was ich dir allerdings raten würde, bei der Wahrheit zu bleiben. g, VIEL
ja klar ist eh alles vom krankenhaus dokumentiert. ich wusste das ja selber nicht, das es eine Zerrung ist.
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Audi A4 Ambition - 1.9TDI - Bj 2006
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