Lenkerauskunft & Strafausmaß

      Lenkerauskunft & Strafausmaß

      Folgender Sachverhalt:

      Hab neuerdings eine Lenkererhebung bekommen, Strafe ist noch ausständig.

      Die letzte Lenkererhebung hatte ich vor 2.5 Jahren ("etwas" zu schnell unterwegs).

      Spielt die "alte" Strafe beim Strafausmaß der neuen Strafe eine Rolle (gibts da sowas wie eine Verjährungsfrist)?

      Oder ist das ganze mit begleichen der Strafe abgeschlossen..?

      Danke schon MAL,

      lg andi
      look to your orb for the warning :shock: www.audi4ever.at
      Meines Wissens werden Verwaltungsstrafen erst nach 3 Jahren aus der Verwaltungsstrafevidenz getilgt.
      Es scheint aber schon mehrmals so gewesen zu sein, das auch weiter zurückliegende Strafen in die jetzige Strafbemessung eingeflossen sind (freie Strafbemessung der Behörde).
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Original von BP-Hatzer3
      Ergibt sich einerseits aus der Schwere der Übertretung und andererseits aus den bereits bestehenden Einträgen in der Verwaltungsstrafevidenz, dh eine leichte Übertretung kann mit den entsprechenden Einträgen schwerer bewertet werden.


      Und was zählt alles zu so einer Verwaltungsstrafevidenz bzw was wird darin alles gespeichert ?!
      , ich weiß wo mein Geld drinsteckt...
      Alle Verwaltungsstrafen (nicht nur StVO/KFG), die auf deinen Namen lauteten und alle, bei denen du keinen Lenker bekannt gegeben hast und du deshalb die Strafe zahlen musstest.

      Auszug hat folgenden Inhalt:
      aktzuständige Behörde
      Aktenzahl
      Tatort/-zeit
      Übertretungsnorm
      Strafbetrag
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Original von BP-Hatzer3
      Alle Verwaltungsstrafen (nicht nur StVO/KFG), die auf deinen Namen lauteten und alle, bei denen du keinen Lenker bekannt gegeben hast und du deshalb die Strafe zahlen musstest.

      Auszug hat folgenden Inhalt:
      aktzuständige Behörde
      Aktenzahl
      Tatort/-zeit
      Übertretungsnorm
      Strafbetrag


      d.h. es zählen auch die Anonymverfügungen dazu (die halt aufs Kennzeichen lauten) ?
      Sommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
      Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDI