Folgender Sachverhalt:
Hab neuerdings eine Lenkererhebung bekommen, Strafe ist noch ausständig.
Die letzte Lenkererhebung hatte ich vor 2.5 Jahren ("etwas" zu schnell unterwegs).
Spielt die "alte" Strafe beim Strafausmaß der neuen Strafe eine Rolle (gibts da sowas wie eine Verjährungsfrist)?
Oder ist das ganze mit begleichen der Strafe abgeschlossen..?
Danke schon MAL,
lg andi
Hab neuerdings eine Lenkererhebung bekommen, Strafe ist noch ausständig.
Die letzte Lenkererhebung hatte ich vor 2.5 Jahren ("etwas" zu schnell unterwegs).
Spielt die "alte" Strafe beim Strafausmaß der neuen Strafe eine Rolle (gibts da sowas wie eine Verjährungsfrist)?
Oder ist das ganze mit begleichen der Strafe abgeschlossen..?
Danke schon MAL,
lg andi