WAS MACHEN WENN DAS RESTGEWINDE NICHT PASST

      irgendwie versteh ich das ganze net.

      du sagst, das restgewinde passt net und musst um 25mm mehr haben??
      warum drehst es net um die 25mm weiter rauf??

      oder meinst du, dass der wagen um 25mm höher muss und dann das restgewinde noch oben hin zu wenig ist (restgewinde zu viel)
      dann wirds legal nicht gehen, aber ich hab MAL gehört, dass es möglichkeiten geben soll mit denen man etwas höher kommtl (hab das ganze selber natürlich noch nie gemacht ;) )

      - luftdruck erhöhen auf 4 bar, kommt aber auf den reifen an (bei einem extrem flachen wirds net viel bringen) und was man hört wird es manchmal beim typisieren geprüft
      - tank leer, anlage raus,.. (bringt aber so gut wie nix)
      - wagen vorm termin einige zeit aufbocken (bei neuen federn bringt es kurzzeitig ein paar millimeter)
      - beilagscheiben zw. oberes federteller und domlager (auch wenns niemanden auffallen wird, höchst illegal!!!!!)
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      @woidl:
      Ja, in Gutachten ist eine RestGewindelänge UNTER dem unteren Federteller vermerkt, zb VA 20-50, HA 0-40mm. Unser Themenstarter hat dann nach Adam Riese, um die 11cm einzuhalten an der VA ein RestGewinde von 75mm einstellen müssen, und ist somit außerhalb des im Gutachten geprüften Bereiches. Diese 25mm durch Tricks wie Luftdruck (wurde bei mir übrigens Kontrolliert, die Gesen auf der LaRe schlafen ja auch nicht...) usw sind, wie Du schon sagst nicht nur höchst illegal, sondern noch dazu technisch überaus bedenklich und in meinen augen auch nicht erreichbar bzw zu verantworten. Vor allem weil Du ja ein Prüfmaß in den Zulassungsschein eingetragen bekommst, welches nach rückgängig machen der 'Tricks' auch wieder nicht mehr stimmt, abgesehen von den 11cm. Und drehst ihn dann wieder auf 11cm hoch, dann stimmt wieder das RestGewinde nicht...wie mans dreht und wendet, es bringt NIX.
      Paßt nicht bleibt paßt nicht.
      Glaub mir, ich konnte es selber kaum glauben, aber letztendlich hab ich das Fahrwerk ausgebaut und verkauft...
      Eine Möglichkeit würde noch übrig bleiben:
      Den Hersteller des Fahrwerks um eine Feder mit geänderter Windungszahl bitten, und dazu eine technische Unbedenklichkeitsbescheinigung...ob Du die bekommst, ist allerdings Herstellerabhängig.
      Lg Alex
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