domstrebe ohne gutachten typisieren!?

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      domstrebe ohne gutachten typisieren!?

      kann man eine domstrebe auch ohne gutachten typisieren!? bzw. was passiert, wenn man eine nicht typisierte domstrebe im kofferraum hat, im verbau halt!?

      und wie kommt man zu einem gutachten, wenn der verkäufer die marke der strebe nicht weiß!?

      kann mir da vielleicht jemand auskunft geben!?
      oder ist es besser, gleich eine neue zu kaufen!?

      lg
      nein ich bau mir jetzt ein gewinde ein, und dann würde ich die domstrebe einbauen, weil sie bestandteil eines kofferraumverbaus ist, den ich mir vielleicht zulegen werde! deswegen wollte ich sicherheitshalber fragen!

      aber da bekomm ich sicher keine probs mit der rennleitung!?

      danke und lg

      majesty78 schrieb:

      Dom-und Fahrwerksstreben sind in Österreich grundsätzlich eintragungsfrei, sofern diese nicht auflagenspezifischer Bestandteil einer Fahrwerks- bzw Räderumrüstung sind.

      Lg Alex


      Stimmt soweit...

      Und auf Wunsch trage ich sie aber immer in die Papiere ein
      wenn andere Sachen typisiert werden... kostet tuts ned viel
      und was drinnen steht steht drin ;)

      Angry Angel schrieb:

      majesty78 schrieb:

      Dom-und Fahrwerksstreben sind in Österreich grundsätzlich eintragungsfrei, sofern diese nicht auflagenspezifischer Bestandteil einer Fahrwerks- bzw Räderumrüstung sind.

      Lg Alex


      Stimmt soweit...

      Und auf Wunsch trage ich sie aber immer in die Papiere ein
      wenn andere Sachen typisiert werden... kostet tuts ned viel
      und was drinnen steht steht drin ;)


      Korrekt;-) hab ich genauso gemacht.

      Lg Alex
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      JA ich machs bei allen Kundenfahrzeugen so...

      Da wird auch gleich alles Mit E-Zeichen eingetragen....
      Weil in Zeiten von zurückgerufenen Gutachten it die Eintragung die EINZIGE Sichere Lösung...

      Alles andere sind halbwahre Situtionen die sich jeder Zeit ändern können...
      eine Typisierung kann nicht rückwirkend aufgehoben werden... nur weil in Brüssel
      oder bei den Grünen grad wer lustig ist...
      da muss schon ein rechtlicher Mangel zum Zeitpunkt der Abnahme und Eintragung nachgewiesen werden...