hallo,
ich weiss wurde schon oft besprochen, hab aber in der suche nix gefunden.
mich interessieren die gesetzlichen Grundlagen/Bestimmungen bezgl Probekennzeichen, vielleicht is es möglich das die mir wer zukommen lasst
1.) welche Auflagen hat man wenn ma blaue Taferl beantragt ???
2.) wann, wie lange, wie oft darf der Zulassungsbesitzer damit fahren
3.) Taferlriss bei Gefahr im Verzug möglich ? – AB wann gilt genau Gefahr im Verzug ? bzw
4.) Genereller Taferlriss bei Blauen ???
Vielen Dank
ich weiss wurde schon oft besprochen, hab aber in der suche nix gefunden.
mich interessieren die gesetzlichen Grundlagen/Bestimmungen bezgl Probekennzeichen, vielleicht is es möglich das die mir wer zukommen lasst
1.) welche Auflagen hat man wenn ma blaue Taferl beantragt ???
2.) wann, wie lange, wie oft darf der Zulassungsbesitzer damit fahren
3.) Taferlriss bei Gefahr im Verzug möglich ? – AB wann gilt genau Gefahr im Verzug ? bzw
4.) Genereller Taferlriss bei Blauen ???
Vielen Dank