Blaue Taferl

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      hallo,

      ich weiss wurde schon oft besprochen, hab aber in der suche nix gefunden.
      mich interessieren die gesetzlichen Grundlagen/Bestimmungen bezgl Probekennzeichen, vielleicht is es möglich das die mir wer zukommen lasst

      1.) welche Auflagen hat man wenn ma blaue Taferl beantragt ???
      2.) wann, wie lange, wie oft darf der Zulassungsbesitzer damit fahren
      3.) Taferlriss bei Gefahr im Verzug möglich ? – AB wann gilt genau Gefahr im Verzug ? bzw
      4.) Genereller Taferlriss bei Blauen ???

      Vielen Dank

      RE: Blaue Taferl

      popeye schrieb:

      hallo,

      ich weiss wurde schon oft besprochen, hab aber in der suche nix gefunden.
      mich interessieren die gesetzlichen Grundlagen/Bestimmungen bezgl Probekennzeichen, vielleicht is es möglich das die mir wer zukommen lasst

      1.) welche Auflagen hat man wenn ma blaue Taferl beantragt ???
      2.) wann, wie lange, wie oft darf der Zulassungsbesitzer damit fahren
      3.) Taferlriss bei Gefahr im Verzug möglich ? – AB wann gilt genau Gefahr im Verzug ? bzw
      4.) Genereller Taferlriss bei Blauen ???

      Vielen Dank


      Grundinfos:
      arboe.at/probefahrt-kennzeich.html
      land-oberoesterreich.gv.at/cps…hs.xsl/26619_DEU_HTML.htm

      ad 1)
      land-oberoesterreich.gv.at/cps…hs.xsl/26619_DEU_HTML.htm
      Beizubringende Dokumente:
      zulassungsstellen.at/index.php…task=view&id=26&Itemid=25

      ad 2)
      Der Genehmigungsinhaber (=Zulassungsbesitzer) darf immer damit fahren, wenn die Voraussetzung für die Verwendung der Probefahrtkennzeichen vorliegt.

      ad 3)
      Betreffend Aufhebung der Zulassung von Probefahrtkennzeichen besteht kein Unterscheid zu einer "normalen" Zulassung. Auch hier kann bei GV-Mängeln lt PBStV die Zulassung vorläufig aufgehoben werden. Werden mehrere Mängel festgestellt, richtet sich die Einstufung des Fahrzeuges in eine der Mängelgruppen nach dem schwersten Mangel. Bei mehreren Mängeln derselben Mängelgruppe kann das Fahrzeug in die nächst höhere Mängelgruppe eingestuft werden, wenn die zu erwartenden Auswirkungen auf Grund des Zusammenwirkens dieser Mängel sich verstärken.

      Definition:
      Mängel mit Gefahr im Verzug (GV):
      Fahrzeuge mit Mängeln, die zu einer direkten und unmittelbaren
      Gefährdung der Verkehrssicherheit führen oder mit denen eine
      unzumutbare Belästigung durch Lärm, Rauch, üblem Geruch oder
      schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden. Der Lenker
      des Fahrzeuges ist darauf hinzuweisen, daß das Fahrzeug auf
      Grund des festgestellten Mangels nicht verkehrs- und
      betriebssicher ist. Solche Mängel sind umgehend zu beheben.

      ad 4) siehe ad 3)
      1.) welche Auflagen hat man wenn ma blaue Taferl beantragt ???

      Handeslgewerbe oder KFZ Handelsgewerbe muss vorhanden sein

      2.) wann, wie lange, wie oft darf der Zulassungsbesitzer damit fahren

      Immer bei Probefahrt (auslegungssache)

      3.) Taferlriss bei Gefahr im Verzug möglich ? – AB wann gilt genau Gefahr im Verzug ? bzw

      jap und keine ahnung AB wann

      4.) Genereller Taferlriss bei Blauen ???

      Antwort nr. 3

      mfg Manu