Heckausbau -> Fragen zwecks Typysierbarkeit

      Heckausbau -> Fragen zwecks Typysierbarkeit

      Bin gerade dabei meinen golf auf 2-sitzer umzubauen, statt der rückbank soll einfach eine gerade MDF-Platte rein (und dann die anlage drauf :music: ) -> jetzt is meine Frage wies da mit dem eintragen ausschaut -> materialien, verankerung usw. , hat da jemand erfahrungen?

      P.S. verankern wollt ich die Platte vorne wo original die Rücksitzbank befestigt war, in der Mitte wo man die Rückenlehne einhängt, und hinten einen eigenbau Halter auf die Karosse schweissen... -> müsste doch ausreichen, nicht dass mir das teil bei nem unfall dein schädel enschlägt.. :stirnklatsch:
      hier mein Schriftverkehr mit der Salzburger Landesregierung zu diesem Thema:

      ##########################################################
      From: Kaes Herbert [mailto:herbert.[email protected]]

      zu Zl.: 573-1-002/ -2007

      Sehr geehrter Herr Hubauer,

      zu Ihren Fragen bezüglich geplanter Änderungen/Umbauten kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

      ...

      ad 3. Entfernen der Rückbank und Einbau einer HIFI Anlage:

      Durch Entfernung der Rückbank und -lehne sowie der zugehörigen Sicherheitsgurte und stattdessen Einrichtung einer an den Ankerpunkten der Gurte praktisch fix befestigten Hifi-Anlage ist eine anzeigepflichtige Änderung gegeben, da ja hinten dann keine Personen mehr befördert werden können.
      Dabei werden die hinteren Gurte auch zu entfernen, hinteren Sitzplätze zu streichen und ggf. das Eigengewicht und das höchste zulässige Gesamtgewicht zu bestimmen und neu festzulegen sein und darf keine Möglichkeit der Beförderung von Gütern gegeben sein, also kein Laderaum entstehen.
      Wird die hintere Sitzbank ausgebaut und anstelle dieser eine Beschallungsanlage, Akustikboxen o.ä. im Fahrzeug praktisch eingebaut, sind diese nicht mehr als Ladung zu betrachten. Andernfalls, d.h. wenn die Anlagenteile als reines Ladegut zu betrachten wären, müsste das Fahrzeug in Folge der Änderungen ggf. als LKW genehmigt werden, da ja reiner Laderaum entsteht!
      Die Anlagenteile s i n d daher auch so einzubauen und zu befestigen, dass entsprechende Beschleunigungen aufgenommen werden können, worüber deshalb ggf. entsprechende Nachweise vorzulegen sind.

      ...

      Mit freundlichen Grüßen
      Für die KFZ-Prüfstelle:
      Herbert Kaes
      ##########################################################
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!