dringend einspruch!

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      ja nur..es geht um das..den auspuff lass ich mir einreden ok.
      stange nicht.bin wirklich lehrling, könnens gern sehen den gehaltszettel.
      mir gehts mehr umern einspruch, das dann die zwei anzeigen vergleichen und ergänzen..also pro aufhalten, alle mängel..
      mein ersten MAL aufhalten habens eben nur felgen gsehn, beim zweiten MAL nur fahrwek, stange, und auspuff..

      lg
      Na, dann haben's zusammen eh alles beanstandet.
      Wären bei jeder Anhaltung alle Mängel festgestellt und angezeigt worden, hätte sich der Strafbetrag noch um einiges erhöht.
      (Sobald die Fahrt nach der 1. Kontrolle fortgesetzt wird, werden säntliche kfz-bezogenen Delikte auf's Neue gesetzt und sind ahndbar.)

      Richtwert pro Person und Mangel:
      schwerer Mangel € 110
      GV-Mangel € 220
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      RE: dringend einspruch!

      hifi schrieb:

      habe eine strafe wegen auspuffanlage und veränderter schürze bekommen.
      muss ich dafür echt zahlen? auspuss ist alles serie, nur eine aufschweißendrohr oben..und schürze ist serie, nur eben gecleant?!

      lg, alex


      Hat die Blende ein E-Prüfzeichen und entsprendes Gutachten?

      Die Schürze, wenn original und fachmännisch gecleant, also keine Grossflächigen veränderunge, sondern nur veränderungen im Rahmen einer "Reperatur", die sich nicht auf die Materialeigenschaften und Unfallsicherheit auswirken, ist meiner Meinung nach eben so einen Versuch wert, Einspruch zu erheben.

      Die Strafe selbst wird dadurch aber nicht wesentlich gemindert werden und eine Überprüfung steht Dir mit Sicherheit auch ins Haus.

      Greez,
      DOC!
      Abmelden um die Überprüfung nicht machen zu müssen, kost ja auch nur wieder Kohle.
      Dann entweder auf "typisierbar" umbauen, das Fahrzeug schlachten oder eventuell auch dort ins ins Ausland verkaufen wo´s keinen interessiert (Ex-Yugo).

      Auf keinen Fall die Fahrgestellnummer und den Typenschein gegen den eines baugleichen Unfallfahrzeuges austauschen, das wär natürlich verboten. :nono:

      Greez,
      DOC!