Abschlepphaken
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@ domg284: Die Suche macht Dich noch schlauer
...Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen...
KFG §4 ABS. 5a
Mit einer geeigneten und leicht zugänglichen Einrichtung zum Anbringen eines Abschleppseiles oder einer Abschleppvorrichtung müssen versehen sein:
1. Kraftwagen der Klassen M2, M3 und N vorne
2. sonstige Kraftwagen, Motordreiräder sowie Kraftwagen der Klasse M1, ausgenommen solche, die nicht zum ziehen einer Anhängerlast geeignet sind, vorne und hinten. (Das ist das was Du vermutlich unter "Auto" kennst)
Dies gilt jedoch hinsichtlich der vorne anzubringenden Einrichtungen nicht für Fahrzeuge, die nur teilweise hochgehoben abgeschleppt werden können (Anmerkung von mir: Automatic Fahrzeuge)
Grüsse,
DOC! -
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