Frage zu Unfallbericht schreiben an Versicherung

      Frage zu Unfallbericht schreiben an Versicherung

      hatte vor ein paar tagen einen kleinen unfall der folgendermaßen passierte..

      ich fur geradeaus auf der linken spur (2 spurig) mit etwa 70 max 75 kmh (erlaubt 70kmh) als ich auf der höhe eines pkws war der auf der rechten spur fuhr, blinkt dieser wechselt die spur und "kollidierte" (zum Glück) nur mit meinem Spiegel. Der Spiegel hat sich zwar nur eingeklappt und das glas fiel raus, aber die elektrik hat einen schaden seitdem, weiters kratzer durch das spiegelglas am lack der beifahrertür und beifahrerfenster ist ein kratzer.. beim ausfüllen des unfallberichtes meinte er auf einmal, dass ich zu schnell unterwegs war, was ich weiß ist im kfz gesetzbuch verankert, dass eine vermutung nicht gültig ist bzw. der unfallverursacher dem unfallgegner keine schuld hierzu zuweisen kann. ich weiß dass er überbleibt, denn er hat die spur gewechselt. ich will jetzt nur wissen wie ich das am besten der versicherung schreibe, bzw. ob jemand einen ausschnitt "zitieren" kann, wo der § etc versorgt ist!

      danke für die infos!

      lg und einen guten rutsch!
      ....QUATTRO....
      Scheibe der Versicherung einfach so, wie du es hier geschildert hast, ist am Besten.

      Darüberhinaus hat der Unfallgegner gegen § 11 ABS 1,2 StVO verstoßen, da es nicht ausreicht, nur MAL eben zu blinken und den Fahrstreifen zu wechseln, sondern sich aus zu vergewissern, dass der übrige Verkehr nicht behindert wird.

      [Anm: Eine Schätzung der Geschwindigkeit ist bei Polizeibeamten nur zulässig, wenn das betreffend Fahrzeug in Annhäherung, Vorbeifahrt und auch Wegfahrt beobachtet wird, sonst hält das bei der Behörde nicht. Da dieser jedoch berufsbedingt geschult ist [lt Erkenntnissen des UVS], erwächst der etwaigen Wahrnehmung eines ungeschulten "Normbürgers" keine Relvanz.
      Er müsste erstmal beweisen, wie schnell du gefahren bist. Alleine eine Angabe, die wärst zu schnell gewesen, wird eine Versicherung nicht beeindrucken, isb hätte er - da er ja bei Annäherung erkennen konnte, dass du zu schnell warst, früher blinken müssen, um dich nicht zu behindern.]

      Am besten wäre natürlich, wenn du ggst Unfall, auch wenn nur Sachschaden entstanden ist, bei der Polizei anzeigst. Kostet dich zwar €36, jedoch erhält der Unfallgegner für sein vorschriftswidriges Verhalten bei Fahrstreifenwechsel einen Strafbescheid, welcher sich dann natürlich positiv auf deine Schadensabwicklung auswirkt. Die €36 bekommst - lt meinen Infos - von deiner Versicherung rückerstattet.


      11. Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens.
      (1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf die Fahrtrichtung nur ändern
      oder den Fahrstreifen wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat,
      daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer
      möglich ist.
      (2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der
      Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so
      rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den
      angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu
      beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand
      nimmt.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      :nono:

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Scheibe der Versicherung einfach so, wie du es hier geschildert hast, ist am Besten.

      Am besten wäre natürlich, wenn du ggst Unfall, auch wenn nur Sachschaden entstanden ist, bei der Polizei anzeigst. Kostet dich zwar €36, jedoch erhält der Unfallgegner für sein vorschriftswidriges Verhalten bei Fahrstreifenwechsel einen Strafbescheid, welcher sich dann natürlich positiv auf deine Schadensabwicklung auswirkt. Die €36 bekommst - lt meinen Infos - von deiner Versicherung rückerstattet.



      Strafbescheid gibt´s keinen bei einem Sachschadenunfall, sofern die Bestimmungen der StVO (Identitätsnachweis etc.) eingehalten wurden.