hatte vor ein paar tagen einen kleinen unfall der folgendermaßen passierte..
ich fur geradeaus auf der linken spur (2 spurig) mit etwa 70 max 75 kmh (erlaubt 70kmh) als ich auf der höhe eines pkws war der auf der rechten spur fuhr, blinkt dieser wechselt die spur und "kollidierte" (zum Glück) nur mit meinem Spiegel. Der Spiegel hat sich zwar nur eingeklappt und das glas fiel raus, aber die elektrik hat einen schaden seitdem, weiters kratzer durch das spiegelglas am lack der beifahrertür und beifahrerfenster ist ein kratzer.. beim ausfüllen des unfallberichtes meinte er auf einmal, dass ich zu schnell unterwegs war, was ich weiß ist im kfz gesetzbuch verankert, dass eine vermutung nicht gültig ist bzw. der unfallverursacher dem unfallgegner keine schuld hierzu zuweisen kann. ich weiß dass er überbleibt, denn er hat die spur gewechselt. ich will jetzt nur wissen wie ich das am besten der versicherung schreibe, bzw. ob jemand einen ausschnitt "zitieren" kann, wo der § etc versorgt ist!
danke für die infos!
lg und einen guten rutsch!
ich fur geradeaus auf der linken spur (2 spurig) mit etwa 70 max 75 kmh (erlaubt 70kmh) als ich auf der höhe eines pkws war der auf der rechten spur fuhr, blinkt dieser wechselt die spur und "kollidierte" (zum Glück) nur mit meinem Spiegel. Der Spiegel hat sich zwar nur eingeklappt und das glas fiel raus, aber die elektrik hat einen schaden seitdem, weiters kratzer durch das spiegelglas am lack der beifahrertür und beifahrerfenster ist ein kratzer.. beim ausfüllen des unfallberichtes meinte er auf einmal, dass ich zu schnell unterwegs war, was ich weiß ist im kfz gesetzbuch verankert, dass eine vermutung nicht gültig ist bzw. der unfallverursacher dem unfallgegner keine schuld hierzu zuweisen kann. ich weiß dass er überbleibt, denn er hat die spur gewechselt. ich will jetzt nur wissen wie ich das am besten der versicherung schreibe, bzw. ob jemand einen ausschnitt "zitieren" kann, wo der § etc versorgt ist!
danke für die infos!
lg und einen guten rutsch!
....QUATTRO....