Golf 1 GTI-Pirelli Edition - Zulassung in Ö

      also dass mit dem Nachrüst-kat hört sich auch interessant an - obwohl wer braucht einen KAT - ; )

      Was hat den der Nachrüstsatz gekostet? Kann ich das Fahrzeug dann auch nach Graz typisieren gehen oder muss ich es in Wien machen, wo ich wohne???

      p.s. Flextypisierung könnte ich wohl auch machen, wenn ich einen typenschein finde!

      Aber wenn ich einen finde, müsste ich doch auch wissen ob das Fahrzeug verschrottet wurde - wird ja dann der Landesregierung bekannt sein das es das Fahrzeug mit dieser Fahrgestellnummer nicht mehr gibt? oder?

      mfg

      AcH ja danke für die super Antworten - die Hoffnung stirbt zu letzt und mein Pirelli NIE ; ))))))))
      So, hab mit der MA46 in Wien gesprochen.

      Eine Genehmigung ist möglich wenn:
      • Standgeräusch maximal 77 Db, GTI ist drüber, müsste also andere Abgasanlage (Schalldämpfer) eingebaut werden
      • Abgas Euro 1 (Also geregelter Kat)
      • Fahrzeug muss in technisch einwandfreien Zustand sein (Also pickerlfähig)


      Grüsse,
      DOC!
      Mit G-KAT sollte es keine Problem geben, sofern die Werte was DOC! angegeben hat auch eingehalten werden!

      Die Flextypisierung würde den Wert des Pirellis stark senken, außer du bekommst wirklich einen "Pirelli"-Typenschein, denn ohne den, wird dir nie wieder jemand glauben, das dies ein echter Pirelli war/is!

      LG Daniel
      VW 4ever :hihi:
      Also ich glaub ich werde den KAT nicht in betracht ziehen, will ihn original halten auch wenn das bedeuten würde dass ich ihn erst 2013 anmelden könnte, bin auch noch in kontakt mit dem Vorbesitzer, bezüglich anmelden in Deutschland (auf mich anmelden und dann als Übersiedlungsgut mitnehmen).

      Wäre ja nicht mehr das selbe wenn ich meinen "Pirelli" mit einem KAT versehe, die ABGASE riechen so toll ; ))))) Alles was im Motor verbrannt wird kommt hinten wieder rauss...........;)

      MFG

      DOC! schrieb:

      Keine Chance ihn anzumelden.
      Die Oltimerregelung gilt nicht für den 1er Golf, da noch zuviele Typ 17 (egal welches Modell) auf Österreichs Strassen zugelassen sind.
      Damit gilt auch diese 25 Jahre Regelung NICHT für Dich! Vor allem weil diese mit BJ 80 aufgehoben wurde, da die Produktions und Fertigungstechniken eine längere Fahrzeuglebensdauer gewährleisten. Deswegen gibt´s ja auch ncoh soviele Golf 1 das eben nicht von "erhaltenswürdig" gesprochen wird.
      Merkwürdigerweise war als ich im Herbst nachgefragt habe ein Golf 1 GTI Baujahr 1979 sehr wohl in der Liste und sofern im Originalzustand als solcher Anmeldbar.

      Stadles schrieb:

      DOC! schrieb:

      Keine Chance ihn anzumelden.
      Die Oltimerregelung gilt nicht für den 1er Golf, da noch zuviele Typ 17 (egal welches Modell) auf Österreichs Strassen zugelassen sind.
      Damit gilt auch diese 25 Jahre Regelung NICHT für Dich! Vor allem weil diese mit BJ 80 aufgehoben wurde, da die Produktions und Fertigungstechniken eine längere Fahrzeuglebensdauer gewährleisten. Deswegen gibt´s ja auch ncoh soviele Golf 1 das eben nicht von "erhaltenswürdig" gesprochen wird.
      Merkwürdigerweise war als ich im Herbst nachgefragt habe ein Golf 1 GTI Baujahr 1979 sehr wohl in der Liste und sofern im Originalzustand als solcher Anmeldbar.


      Baujahrsdefinition:
      Als "Historisches Kraftfahrzeug" gilt nur ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Kraftfahrzeug, mit Baujahr 1955 oder davor, oder
      das älter als 25 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist.
      In weiterer Folge wird das Fahrzeugalter für das Erreichen der Erhaltungswürdigkeit gleitend auf 30 Jahre angehoben (d.h. das Baujahr 1980 wird bis zum Jahr 2010 „eingefroren“). AB dem Jahr 2010 gelten nur noch solche Fahrzeuge als erhaltenswürdig, welche zumindest 30 Jahre alt sind. Diese Regelung findet für alle Fahrzeugklassen und –arten Anwendung. Auch Fahrzeuge, welche bislang erst mit 30 Jahren als erhaltenswürdig angesehen wurden, fallen AB dem kommenden Jahr unter diese Regelungen. Einzelfälle können weiterhin dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden.

      Quelle: Erlass des BMVIT, GZ 179340/0002-II/ST4/2005

      Daher, BJ 79 ist nicht BJ 80 und in der Liste der hoistorischen Fahrzeuge steht der GTI bis dato noch nicht. ;)