Morgen zusammen!!
Hätt MAL folgende Fragen:
1. Wenn man zwei Autos auf Wechselkennzeichen angemeldet hat und mit dem einen werden die Kennzeichen abgenommen, hab ich dann wirklich garkeine mehr, also kann ich dann mit meinem zweiten auch nicht mehr fahren?????
2. Was würde mich erwarten, wenn mir die Kennzeichen wegen zuviel Tiefgang abgenommen werden. Vielleicht kann mir jemand kurz seine Erfahrungen berichten (höhe der Geldstrafe z.Bsp. oder Vorgehensweise bezüglich frage 1). Wegen dem ganzen vorführen bei der Landesregierung und dass die dort dann ganz genau schaun hab ich schon in mehreren anderen Themen gelesen.
3. Gibt es eine eindeutige Antwort ob man eine Gewindefahrwerk eintragen lassen kann in NÖ? Ja, oder? Bzw. Wie kann ich es eintragen lassen ohne dass das Gewinde beschädigt wird?
Vielen Dank MAL für die Info - - ich weiß zu den Themen gibts es schon mehrere Sachen, wurde aber aus all den Diskusionen nicht wirklich gescheiter,......
MfG
Marcus
Hätt MAL folgende Fragen:
1. Wenn man zwei Autos auf Wechselkennzeichen angemeldet hat und mit dem einen werden die Kennzeichen abgenommen, hab ich dann wirklich garkeine mehr, also kann ich dann mit meinem zweiten auch nicht mehr fahren?????
2. Was würde mich erwarten, wenn mir die Kennzeichen wegen zuviel Tiefgang abgenommen werden. Vielleicht kann mir jemand kurz seine Erfahrungen berichten (höhe der Geldstrafe z.Bsp. oder Vorgehensweise bezüglich frage 1). Wegen dem ganzen vorführen bei der Landesregierung und dass die dort dann ganz genau schaun hab ich schon in mehreren anderen Themen gelesen.
3. Gibt es eine eindeutige Antwort ob man eine Gewindefahrwerk eintragen lassen kann in NÖ? Ja, oder? Bzw. Wie kann ich es eintragen lassen ohne dass das Gewinde beschädigt wird?
Vielen Dank MAL für die Info - - ich weiß zu den Themen gibts es schon mehrere Sachen, wurde aber aus all den Diskusionen nicht wirklich gescheiter,......
MfG
Marcus
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ...
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