Eintragung, jetzt in jedem Bundesland?
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Mhm...hab ich eh befürchtet!
ABer wenn ich mir die Rechnung vom SCC anschau würd ich ja eh noch günstig davonkommen!
Naja, wer sein Auto liebt, der gibt! (sch** viel Geld aus wegen der sch*** Bestimmungen die eh kein Mensch braucht!)__________________________________________________________________________
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Die Regelung fürs eigene Bundesland ist nicht komplett gefallen; es muss einer der folgenden Gründe vorliegen:
- Arbeitsplatz in dem anderen Bundesland
- Fahrzeug wurde nachweislich (Bestätigung) in einem anderen Bundesland umgebaut
- der Weg zur Prüfstelle der fremden Prüfstelle ist um einiges Näher als zur eigenen (ziemlich schwer zu definieren, dürfte eher Anwohner in Grenzgebieten betreffen) -
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habe meinen arbeitsplatz in OÖ (wohne aber in NÖ), kann mir das wer bestätigen, dass wenn ich nach OÖ zum Zivi fahre, er mir das auch einträgt (bei der OÖ.Landesregierung), ohne dass ich nachher noch auf die NÖ.Landesregierung muss?
Hab 2 Jahre nix umbaut wegen TüV, aber jetzt juckt es mich ja wieder -
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Auszug aus dem Bundesgesetzblatt / betreffend 28. KFG-Novelle mit Gültigkeit seit 1.8.2007
"16. Nach § 33 ABS. 1 wird folgender ABS. 1a eingefügt:
.(1a) In begründeten Einzelfällen kann die Anzeige einer Fahrzeugänderung durch den Zulassungsbesitzer und die Durchführung des weiteren Verfahrens auch bei dem Landeshauptmann erfolgen, in dessen Wirkungsbereich sich das Fahrzeug vorübergehend befindet, wenn BGBl. I - Ausgegeben am 31. Juli 2007 - Nr. 57 5 von 14
1. sich das Fahrzeug nachweislich vorübergehend in einem anderen Bundesland befindet und bei dieser Gelegenheit dort geändert wurde, oder
2. der Zulassungsbesitzer
a) nachweislich in einem anderen Bundesland arbeitet als er wohnt, oder
b) in einer extremen Randlage eines Bundeslandes seinen Wohnort oder Firmensitz hat, und die Entfernung zu einer Zweigstelle der an sich zuständigen Landesprüfstelle unzumutbar groß im Vergleich zu einer Prüfstelle des benachbarten Bundeslandes ist."
Somit ist es unter begründeten Voraussetzungen möglich, Fahrzeugänderungen auch in anderen Bundesländern zu genehmigen. -
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