Sportfedern bzw. Fahrwerk

      Naja, ich weiß ja nicht wie es bei den Polos ist mit den Federn, aber wenn du z.B. bei nem Golf4 oder nem Bora Federn verbauen willst musst du aufpassen welche (Marke) du kaufst. Von einem Freund der Bora TDI ist mit 30er Federn vorne um über 5cm runter gegangen, das heißt er kann das mit der Eintragung vergessen!
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      na also wenn dann würd ich eh schaun das ich über die 11 cm bleib aber das abgesehen davon.. weil wenn er zu tief is bekomm ichs so und so nicht eingetragen.. aber mir gehts jetzt drum ob ich bevor ich noch zum TÜV fahr was machen muss das dies mir dann eintragen... weil irgendwann hab ich MAL gehört man braucht da noch extra irgendwas... :nix-wissen:
      wenn dann werd ich ma warscheinlich weitec federn oder fahrwerk kaufen!
      Mein Polo is kein Prolo :grins:
      Also, bei Fahrwerkänderungen musst du immer typisieren fahren.

      Es ist nur ein Unterschied, ob die Federn nen Gutachten haben (dann hast ne Chance die typisiert zu bekommen) oder keines haben (dann würd ichs einfach aus dem Gedächtnis streichen, weil ohne Gutachten typisieren bedeutet jede Menge Kohle zu besitzen ;) )

      Aufpassen muss in Österreich mitn 6N beim tieferlegen sehr! Weil die 11 cm sind auch zu Teilen wie Endtopf (vor der flexiblen Gummiaufhängung - beim Endrohr ist es wieder wurscht), Dreieckslenker usw gemeint. Und damit kommst beim Polo teilweise mit 40/40 schon drunter... kommt aber auch immer auf die Felgen/Reifenkombi drauf an.

      Hätt meinen nämlich auch gerne tiefer gehabt, nur kann ichs vergessen. Ich hab jetzt (original VW Sportfahrwerk also ca 15 tiefer als dein originaler) noch 12 cm zu den feststehenden Teilen... könnt aber vom Radkasten her problemlos nach 40 tiefer bzw hab ich trotz tieferer Front noch ca 13 cm zum Boden. Und montiert hab ich 195/45/15 zoll Felgen/Reifen.

      Brauchen tust du zum typisieren das Gutachten den Federn, Einbaubestätigung von der Fachwerkstätte (hängt aber glaub ich vom Prüfer ab), den Ausdruck von der Spur und Sturzeinstellung,..
      hmmm...
      naja a freund vo mir hat sich a gewindefahrwerk a selbst einbaut nur hat a sich dann irgendwo no hinmüssen das a a bestätigung bekommt das a sichs dann eintragen hat lassen können...

      ja ich weis ned wieviel bodenfreiheit er original jetzt hat im winter san 13 zöller oben im sommer hab ich auch 195/45/15...
      müssat ich MAL messen.. aber da auspuff zählt ja glaub i ned weil der ja eh auf gummi hängt und "beweglich" is..
      da wär warscheinlich am gscheidasten bei de streben messen..

      pfff des is scho mühsam :grml:

      warum müssen de bei uns a so happig drauf sein :nix-plan:

      da frag ich mich bei manche wagal wirklich wie die das typesiert bekommen... :nix-plan:
      Mein Polo is kein Prolo :grins:

      BunnyPolo6N schrieb:

      hmmm...
      naja a freund vo mir hat sich a gewindefahrwerk a selbst einbaut nur hat a sich dann irgendwo no hinmüssen das a a bestätigung bekommt das a sichs dann eintragen hat lassen können...


      Bestätigung durch eine Fachwerkstätte über den Fach und Sachgemässen Einbau sowie ein Protokoll über Spur und Sturzvermessung.
      Wie das mit der Einbaubestätigung ist, hat Doc ja wunderbar geschrieben, du kannst es selbst einbauen (bitte nur wenn Ahnung davon hast - entgegenspringende Federn sind alles andere als toll) ode rhalt einbauen lassen. Egal wie, du zahlst auf alle Fälle MAL für die Bestätigung...

      Naja ich sag MAL so, legal geht nunmal leider beim Polo nicht viel. Du darfst nicht vergessen, das die Lichtaustrittskante/Scheinwerferunterkante auf 50 cm sein muss. Und miss einfach MAL bei deinem originalen nach. Vom Boden bis zur Scheinwerferunterkante müsstest ca 52/53 cm haben...

      Auspuff an sich zählt nicht (hab ich aber geschrieben) sondern alles was vor der Gummiaufhängung ist, da diese Teile ja fix befestigt sind.

      Und ist halt die Frage wann dein Bekannter das Fahrwerk typisiert hat, weil vorm 11 cm Erlass gings noch leichter. Und danach musst nen Prüfer finden der sämtliche Augen zudrückt und darfst dann nicht vergessen, dass dies noch lange kein Freifahrtschein ist.

      Sags ja nur ungern, aber ich habs halt auch aufgegeben, weil wegen den 1-2 cm die ich unter Umständen tiefer könnte, zahlt sich der Aufwand mit gescheidem Gewindefahrwerk, Zivilgutachter, usw nicht aus. Zumindest nicht in meinen Augen. Weil auf meinen Versicherungsschutz will ich auf keinen Fall verzichten...
      weil ich grad mir der Salzburger Landesregierung telefoniert habe:

      - Auspuff (egal ob Endroht, Topf, KAT oder Rohre) zählt als FIXER Teil und muss somit eine Mindestbodenfreiheit von 110mm haben - egal ob der auf Gummis aufgehängt ist oder nicht!

      also der Polo von meiner Freundin is schon um einiges Tiefer wie Serie und ist so eingetragen (wie tief genau kann ich leider net sagen, hat aber orig. Stangen und orig. Auspuff)
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!