getuntes Fahrzeug - Folgen bei einem Unfall ?!
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Jashii schrieb:
Wenn wir schon beim dem Thema sind!!
Was passiert eigentlich wenn ich mit einem Auto das gechipt ist einen Unfall habe!!
Zahlt dann trotzdem die Versicherung, weil der Chip ist ja in den meisten Fällen nicht versichert!!??
Der Chip ist nicht versichert??? Ruf bei Deiner Versicherung an und sag Du möchtest Deinen Chip versichernLOL
Im Ernst:
Grundsätzlich bist Du Melde- und Typisierungspflichtig.
Die Versicherung kann jedoch nur dann "aussteigen" bzw Regress verlangen, wenn das Chiptuning eindeutig als Unfallverursacher bewiesen werden kann, falls es überhaupt entdeckt wird.
Die rechtlichen Konsequenzen wären Steuerhinterziehung, Fahren ohne Betriebserlaubnis....
Lg, Alex -
majesty78 schrieb:
Jashii schrieb:
Wenn wir schon beim dem Thema sind!!
Was passiert eigentlich wenn ich mit einem Auto das gechipt ist einen Unfall habe!!
Zahlt dann trotzdem die Versicherung, weil der Chip ist ja in den meisten Fällen nicht versichert!!??
Der Chip ist nicht versichert??? Ruf bei Deiner Versicherung an und sag Du möchtest Deinen Chip versichernLOL
Im Ernst:
Grundsätzlich bist Du Melde- und Typisierungspflichtig.
Die Versicherung kann jedoch nur dann "aussteigen" bzw Regress verlangen, wenn das Chiptuning eindeutig als Unfallverursacher bewiesen werden kann, falls es überhaupt entdeckt wird.
Die rechtlichen Konsequenzen wären Steuerhinterziehung, Fahren ohne Betriebserlaubnis....
Lg, Alex
Das heißt auf gut Deutsch kann mir genau nichts passieren wenn ich meinen Wagen Chipe!!! -
Können schon. Müssen nicht.
Aber Deinen SDI wirst ja eh nicht chippen wollen, hoff ich mal...
Lg, Alex -
majesty78 schrieb:
Können schon. Müssen nicht.
Aber Deinen SDI wirst ja eh nicht chippen wollen, hoff ich mal...
Lg, Alex
Nein, nein bist org!!
In den Sdi wird kein Geld gesteckt, da kann ich das Geld gleich nehmen und aus dem Offenen Autofenster werfen!! Hahahah!!!
Plane mir was neues zu zulegen, darum frag ich !!! -
Haftungsklausel eine Chip-Tuners:
Beispiele für mögliche - nicht gänzlich auszuschließende - Konsequenzen: verwaltungsrechtliche Strafbarkeit wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen nach dem KFG (z.B. §§ 33, 102, 103 KFG); Vorführung und/oder Überprüfung des Fahrzeugs durch die Behörde (§§ 56 ff KFG); Nichtausfolgung der Begutachtungsplakette (§ 57a KFG); Aufhebung der
Zulassung (§ 44 KFG); Abnahme des Zulassungsscheins und der Kennzeichentafeln (§ 57 ABS 8, § 58 ABS 1 S 2 KFG); Kündigungsrecht des Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherers (§ 24 VersVG); (nur für den Haftpflichtversicherer auf einen Betrag von ATS 150.000 begrenzte) Leistungsfreiheit des Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherers im Schadensfall
(§ 25 VersVG); Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung
(§ 33 FinStrG); Strafbarkeit wegen Betrugs (§ 146 StGB, “Versicherungsbetrug”) bzw. schweren Betrugs (§ 147 ABS 2 StGB); Schadenersatzansprüche des Leasing- bzw. Kreditgebers; Kündigungsrecht des Leasing- bzw. Kreditgebers; Einziehung des leasing- bzw. kreditfinanzierten Fahrzeugs; Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers im Falle eines Weiterverkaufs.Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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