getuntes Fahrzeug - Folgen bei einem Unfall ?!

      getuntes Fahrzeug - Folgen bei einem Unfall ?!

      Wenn wir schon beim dem Thema sind!!

      Was passiert eigentlich wenn ich mit einem Auto das gechipt ist einen Unfall habe!!

      Zahlt dann trotzdem die Versicherung, weil der Chip ist ja in den meisten Fällen nicht versichert!!??

      Jashii schrieb:

      Wenn wir schon beim dem Thema sind!!

      Was passiert eigentlich wenn ich mit einem Auto das gechipt ist einen Unfall habe!!

      Zahlt dann trotzdem die Versicherung, weil der Chip ist ja in den meisten Fällen nicht versichert!!??


      Der Chip ist nicht versichert??? Ruf bei Deiner Versicherung an und sag Du möchtest Deinen Chip versichern ;) LOL ;)

      Im Ernst:

      Grundsätzlich bist Du Melde- und Typisierungspflichtig.

      Die Versicherung kann jedoch nur dann "aussteigen" bzw Regress verlangen, wenn das Chiptuning eindeutig als Unfallverursacher bewiesen werden kann, falls es überhaupt entdeckt wird.

      Die rechtlichen Konsequenzen wären Steuerhinterziehung, Fahren ohne Betriebserlaubnis....

      Lg, Alex
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      majesty78 schrieb:

      Jashii schrieb:

      Wenn wir schon beim dem Thema sind!!

      Was passiert eigentlich wenn ich mit einem Auto das gechipt ist einen Unfall habe!!

      Zahlt dann trotzdem die Versicherung, weil der Chip ist ja in den meisten Fällen nicht versichert!!??


      Der Chip ist nicht versichert??? Ruf bei Deiner Versicherung an und sag Du möchtest Deinen Chip versichern ;) LOL ;)

      Im Ernst:

      Grundsätzlich bist Du Melde- und Typisierungspflichtig.

      Die Versicherung kann jedoch nur dann "aussteigen" bzw Regress verlangen, wenn das Chiptuning eindeutig als Unfallverursacher bewiesen werden kann, falls es überhaupt entdeckt wird.

      Die rechtlichen Konsequenzen wären Steuerhinterziehung, Fahren ohne Betriebserlaubnis....

      Lg, Alex


      Das heißt auf gut Deutsch kann mir genau nichts passieren wenn ich meinen Wagen Chipe!!!
      Haftungsklausel eine Chip-Tuners:

      Beispiele für mögliche - nicht gänzlich auszuschließende - Konsequenzen: verwaltungsrechtliche Strafbarkeit wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen nach dem KFG (z.B. §§ 33, 102, 103 KFG); Vorführung und/oder Überprüfung des Fahrzeugs durch die Behörde (§§ 56 ff KFG); Nichtausfolgung der Begutachtungsplakette (§ 57a KFG); Aufhebung der
      Zulassung (§ 44 KFG); Abnahme des Zulassungsscheins und der Kennzeichentafeln (§ 57 ABS 8, § 58 ABS 1 S 2 KFG); Kündigungsrecht des Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherers (§ 24 VersVG); (nur für den Haftpflichtversicherer auf einen Betrag von ATS 150.000 begrenzte) Leistungsfreiheit des Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherers im Schadensfall
      (§ 25 VersVG); Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung
      (§ 33 FinStrG); Strafbarkeit wegen Betrugs (§ 146 StGB, “Versicherungsbetrug”) bzw. schweren Betrugs (§ 147 ABS 2 StGB); Schadenersatzansprüche des Leasing- bzw. Kreditgebers; Kündigungsrecht des Leasing- bzw. Kreditgebers; Einziehung des leasing- bzw. kreditfinanzierten Fahrzeugs; Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers im Falle eines Weiterverkaufs.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

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