53. KDV-Novelle (BGBl. Teil II Nr. 275/2007)
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Airrider schrieb:
einige österreichische schwachsinnsregelungen sind mit der 53.kdv novelle aus angst vor klagen vorm eugh bereits fallen gelassen worden - zb. das verbot die vorderen scheiben zu tönen.
Hurra endlich was Sinnvolles. Der nächste Schöne Tag kann kommen, und drauf sind´s.
Wo steht das ich an den vorderen Seitenscheiben eine Tönungsfolie anbringen darf?
Kann da nix rauslesen, eben nur Splitterschutzfolien. Lieg ich da falsch?
mfg -
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