Heckleuchte
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Wenn diese Rückleuchten original abgetönt sind, dann einbauen und sich freuen.
Wenn es sich jedoch um Serienleuchten handeln sollte, die nachträglich lasiert/lackiert wurden, dann hilft das E-Prüfzeichen auch nicht, da ein genehmigter Bauteil verändert wurde und dadurch die Prüfung nichtig ist.
Im schlimmsten Fall kannst du mit einer solch nachträglich bearbeiteten Leuchte bei einem Verkehrsunfall noch mächtig in die eigene Tasche greifen, da die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt und der Haftpflicht- bzw Kaskoversicherer sich sicherlich regressieren bzw leistungsfrei wird. -
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