Tachoangleichung?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Tachoangleichung?

      Hallo Leute!

      Hätt da auch MAL eine Frage:

      Bekomm ich eine Bereifung mit deutlich kleinerem Querschnitt (Beispiel 175/50-13 auf einem Golf 1) eingetragen?
      Oder ist die Tachoangleichung (lt. Gutachten) zwingend erforderlich?
      Womit hätte ich bei einer Beanstandung zu rechnen?

      Ihr wisst sicher Bescheid darüber.

      Danke! MFG
      Na gut, wenn kein anderer sich das Rechenbeispiel antun will... :hm:

      Bei Änderung des Abrollumfanges von mehr als +1,5% und –2,5% im Vergleich zur Serienbereifung muss in Österreich der Tacho angepasst werden.
      Firmen wie VDO können so etwas machen.
      Bei Änderung des Abrollumfanges der Bereifung von +8% und –8% muss zusätzlich ein teures Abgasgutachten erstellt werden.

      Wenn man jetzt beim 1er Golf von einer Serienbereifung mit 175/ 70/ 13" ausgeht kommt man bei 175/ 50 /13" auf folgendes Ergebnis:

      Abrollumfang alt: 1754 mm
      Abrollumfang neu: 1541 mm
      Höhenunterschied des Reifens: -28 mm
      Tachoabweichung: - 12,17 km/h

      Ergo ergibt sich (wenn ich mich nicht verrechnet habe :hihi: ) eine Änderung des Abrollumfangs von -12,14%.
      Der Rest siehe oben.

      Eine Beanstandung hätte zwei schwere Mangel (flasche Bereifung/ Geschwindigkeitsmesser) und somit eine Anzeige und Überprüfung zur Folge.
      Ein ganz schlecht aufgelegter Prüfer nimmt Dir die Kennzeichen AB weil beide schwere Mängel als Gefahr in Verzug gewertet werden könnten.

      Grüsse,
      DOC!