Anderer Motor wie angegeben!!!

      Anderer Motor wie angegeben!!!

      Hallo Leute.

      Habe mir ein Auto Ende NOV. gekauft, es ist ein Golf 1 Cabrio.

      Bin jetzt drauf gekommen das nicht wie im Typenschein steht ein 2H Motor verbaut ist sondern ein JH Motor, und es ist kein Steuerkastl verbaut. Also ist auch keine Lambdasonde und Vollastschalter angeschlossen. Somit ist auch keine einspritzung gereglt! Wie kann dan der Vorbesitzer ein Pickerl bekommen haben, er hat es ca. 3-4 Wochen befor ich ihn habe gekauft gemacht.

      Der Verkäufer hat mich nicht darüber Informiert das ein anderer Motor verbaut wurde oder das diese Teile fehlen. Ich kann ihn jetzt net MAL anmelden weil wenn i einen Unfall habe z.B bin ich der Blöde!!!

      Habe ich rechtlich eine Chance jetzt???

      Wass kann ich machen?? Wenn ich das vorher hätte gewusst hätte ich das Auto nie gekauft!!!!!!

      Und noch ne frage kann ich jetzt den Motor umtypiesiren?? Wenn ja was kostet mich das und auf was muss i achten???

      Bitte um RAT und HILFE!!!!!!

      Danke, MFG!
      Steht die korrekte Motornummer im Kaufvertrag? Oder ist es der typische 2-zeilen Kaufvertrag?
      Grundsätzlich handelt es sich um einen arglistig verschwiegenen Mangel und ist somit auch bei Privatkauf ein Rückgabegrund!
      Allerdings steht Aussage gegen Aussage. Er könnte ja auch behaupten Du hättest den falschen Motor eingebaut.
      Ich würde versuchen den Kauf rückgängig zu machen und unbedingt vorsorglicher Weise mit einem Anwalt Kontakt aufnehemen. Die Erstberatung ist bei jedem Anwalt kostenlos!
      Grüsse,
      DOC!

      DOC! schrieb:

      Steht die korrekte Motornummer im Kaufvertrag? Oder ist es der typische 2-zeilen Kaufvertrag?
      Grundsätzlich handelt es sich um einen arglistig verschwiegenen Mangel und ist somit auch bei Privatkauf ein Rückgabegrund!
      Allerdings steht Aussage gegen Aussage. Er könnte ja auch behaupten Du hättest den falschen Motor eingebaut.
      Ich würde versuchen den Kauf rückgängig zu machen und unbedingt vorsorglicher Weise mit einem Anwalt Kontakt aufnehemen. Die Erstberatung ist bei jedem Anwalt kostenlos!
      Grüsse,
      DOC!


      boaa da hat einer einer aber brav gelernt *gg*... und darauf kann man 30 Jahre zurück treten bzw. forderungen einbringen!!!

      @tom

      das seh ich auch so!!

      mfg