Gelbes Licht als Abblendlicht/ Fernlicht ?

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      Gelbes Licht als Abblendlicht/ Fernlicht ?

      Mitte der 90er wurde in Frankreich zusätzlich zu gelbem Haupscheinwerferlicht (war vorher dort verboten!) auch weisses Licht zulässig.
      Soweit ich mich erinnern kann ist gelbes Licht (ausser bei Nebelscheinwerfern) in Österreich seit 1997 nicht mehr zugelassen, dachte ich zumindest bis heute.

      Im KFG § 14 Abs. 3 steht folgendes:
      Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im ABS. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen.


      Das heisst die Vorraussetzung wäre nur eine geimensame Lichtaustrittsfläche.

      Zum Thema Beleuchtungseinrichtungen steht im KFG § 14 ABS. 1 folgendes:
      (1) Kraftwagen müssen vorne mit Scheinwerfern ausgerüstet sein, mit denen paarweise weißes Fernlicht und weißes Abblendlicht ausgestrahlt werden kann (Das heisst nicht MUSS!). . .


      Weiters gibt es original bei VW gelbe H4 Lampen mit E-Prüfzeichen!
      Original Teilenummer: N 017 764 3 Halogen-Glühlampe, gelbglas YD12V60/55W H4 " an. Die Glühlampen tragen auf dem Sockel die Kennung " 37R E1 00814 PE15 " haben also ein gültiges E-Prüfzeichen!



      Meine Schlussfolgerung daher: Gelbes Licht KANN nicht verboten sein sowie zum Beispiel von Seiten der NÖ LaRe lanciert!

      Bin gespannt auf eure Ansicht,
      DOC!

      Mit der 19. KFG Novelle (Inkrafttreten 01.08.1997) wurde der § 14 KFG 1967 in Annäherung an die
      EG-Richtlinie dahingehend geändert, dass die Lichtfarbe "GELB" bei Fern-, Abblend- und Begrenzungslicht
      nicht mehr zulässig ist.
      Beim Import von Fahrzeugen mit Scheinwerfern, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt wird, kann gegebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
      Quelle: NÖ-LReg


      Zu Z 14 (§ 14 ABS. 1 und 2):

      Die EU-Richtlinien sehen als Lichtfarbe für Scheinwerfer oder Abblendlicht nur mehr weißes Licht vor. Im § 14 ABS. 1 erfolgt die entsprechende Änderung. "Exotische" Fahrzeuge mit Scheinwerfern, die gelbes Fernlicht oder Abblendlicht ausstrahlen, die nach Österreich importiert werden, können in Hinkunft nur mit Ausnahmegenehmigung genehmigt werden.

      Weiters wird auch die Leuchtweitenregulierung, wie sie in der Richtlinie 76/756/EWG vorgesehen ist, für grundsätzlich alle Kraftwagen der Klassen M und N vorgeschrieben. Eine spezielle Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung wird in erster Linie aber nur für Personen und Kombinationskraftwagen in Frage kommen, da bei Schwerfahrzeugen die Neigung des Lichtbündels durch die Beladung nicht verändert wird, sondern durch die Federung ausgeglichen wird (§ 14 ABS. 1 letzter Satz). Diese Fahrzeuge benötigen somit keine spezielle zusätzliche Vorrichtung zur Leuchtweitenregulierung.

      Weiters wird die Ausstattung mit zwei zusätzlichen Tagfahrleuchten ermöglicht und die Ausstattung mit Rückfahrscheinwerfern für Fahrzeuge der Klassen M und N vorgeschrieben (§ 14 ABS. 2).
      Quelle: Regierungsvorlage; Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (19. KFG Novelle), die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz 1957 geändert werden
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Das mein ich ja, da werden nur "dubiose" Quellen zitiert, aber weder im aktuellen KFG noch sonst irgendwo wird es definitiv verboten, was auch schwer möglich ist da die orginal bei VW gelb erhältlichen Lampen E-Prüfzeichen besitzen. :hihi:
      Ich bin auch immer davon ausgegangen das diese Lampen in Österreich nicht mehr erlaubt sind.
      Die von Dir genannten Quellen kenn ich natürlich und auf die NöLare hab ich mich oben sogar bezogen.
      Gibt´s irgendeine "verbindliche" Quelle?
      Was sagst zu dem E-Prüfzeichen?
      Greez,
      DOC! :winken:
      Wenn die erstinstanzliche Behörde für technische Kraftfahrzeugangelegenheiten in NÖ und auch die Regierungsvorlage zur Änderung des KFG (wobei dabei schon ein Nationalratsbeschluss vorliegt) "dubiose" Quellen sind, dann werde ich mich mit diesem Thema nicht tiefgreifender befassen brauchen. :gruebel:

      DOC! schrieb:


      ... Die Zahl nach dem E verrät, welches Land ein Teil geprüft und die Genehmigung für den ECE Raum erteilt hat.
      z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich, dass der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde, aber nicht als was - kann also auch die eine Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein...
      Grüsse,
      DOC!

      Grundsätzlich ist der Scheinwerfer mit diesen Leuchten zu betreiben, für die er auch genehmigt wurde.
      Überdies sind im § 14 KFG iVm § 9 KDV die zulässigen Lichtfarben angeführt. Alles was ausserhalb dieser liegt, ist grundsätzlich MAL nicht zugelassen bzw bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.

      § 14 ABS 3 KFG ziehlt auf Fahrzeuge mit Scheinwerfern AB, welche eine gelbe Streuscheibe haben (wurden zB in Frankreich lange Zeit verwendet) bzw auch Oldtimer im Originalzustand.

      Diskussionen dieser Art mit Prüfern der LReg sind - nehme ich mit ziemlicher Sicherheit - aussichtslos.
      Wenn dieser wegen der Lichtfarbe in der Teileuntersuchung einen SM erkennt, wirst nicht umherkommen, diesen Mangel umgehend zu beheben. Anzeige folgt dann sowieso noch nach, wogegen du Rechtsmittel einbringen kannst und die LReg dazu ein Gutachten verfassen wird.
      Auch wenn du abschliessend im Recht gewesen sein solltest, hast du die gesetzten Maßnahmen (zB Verhinderung der Weiterfahrt bis zur Behebung des Mangels) zu dulden und kannst dich nach Abschluß des Verfahrens dann bei der Republik Österreich schadlos halten.
      Ob's dir diese Mühe und evtl auch Geld wert ist, mag ich zu bezweifeln.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Danke erst MAL für mein Zitat mit der Klospülungsinnenbeleuchtung.
      Damit hab ich natürlich vollkommen recht und ist auch ernst gemeint.
      Nur hierbei lässt sich EINDEUTIG anhand der VW Teilenummer die Art der Zulassung, nämlich als Ablend/Fernlicht nachweisen. Ich denke nicht das man bei VW mit original Ersatzteilnummer ein nicht genehmigtes Bauteil angeboten bekommt. Ist ja nicht EBay.
      Diese Lampe ist somit nicht nur in Frankreich in VW´s mit weissen Streuscheiben sondern laut EU Recht in der ganzen Union zugelassen!
      Wir reden jetzt nicht von gelben Streuscheiben.
      Übrigens welche Farben dürfen Leuchten nach vorne abstrahlen, war das nicht weisses und gelb-rotes Licht?
      Bei Nebelscheinwerfern ist gelbes Licht übrigens auf alle Fälle noch erlaubt. Damit wäre diese Argument entkraftet würde ich sagen.
      Seit 1997 liegt NUR eine Regierungsvorlage zur Änderung vor? Geh bitte...Warum ist es noch nicht Gesetz? Wenn ja, wo steht´s?
      Woher bezieht die NÖLaRe Ihre Weisheit? Da muss ja eine Grundlage dazu vorliegen.
      Aber wie gesagt, ich bin ja auf der Suche nach der entsprechenden Verordnung oder was immer es auch sein mag.
      Jedenfalls hat, so wie ich es momentan sehe, ein Einspruch gute Chancen. Und wenn man vorher die Kommission in Brüssel aufwecken muss.
      Es geht mir jetzt auch rein um die Theorie, nicht darum das ich AB morgen mit gelben Leuchten rumfahr....

      Grüsse,
      DOC!
      Ich meine mich daran erinnern zu können im Mängelkatalog für die §57 Überprüfung gelesen zu haben,das gelbes Licht nach vorne nur für Fahrzeuge erlaubt ist ,welche vor 1997 erstzugelassen sind.Sollte jemand anderer Meinung sein so bitte ich dieses kund zu tun.Bin selber ein Fan von gelbem Licht,obwohl in der Nacht und wenn es in der Nacht auch noch regnet ist es eher ein Nachteil.Ich weiss wovon ich spreche,denn habe gelbes Licht und hatte bis dato noch keine Probleme mit der Rennleitung.

      Mfg Bandit31
      Hi

      hab mich heute schlau gemacht.
      Laut PORSCHE SALZBURG und der MA 46 darf mann die GELBEN BIRNENverwenden.wenn der HAUPTSCHEINWERFER ein E PRÜFZEICHENhat.das heist die beamten können dich nicht STRAFEN

      @ J.OLF WEGEN DIE RALLYE SCHEINWERFER hab ich auch nach gefragt WENN SIE EIN E PRÜFZEICHEN bzw ORIGINAL sind darfst du sie auch HABEN

      lg