Mitte der 90er wurde in Frankreich zusätzlich zu gelbem Haupscheinwerferlicht (war vorher dort verboten!) auch weisses Licht zulässig.
Soweit ich mich erinnern kann ist gelbes Licht (ausser bei Nebelscheinwerfern) in Österreich seit 1997 nicht mehr zugelassen, dachte ich zumindest bis heute.
Das heisst die Vorraussetzung wäre nur eine geimensame Lichtaustrittsfläche.
Weiters gibt es original bei VW gelbe H4 Lampen mit E-Prüfzeichen!
Original Teilenummer: N 017 764 3 Halogen-Glühlampe, gelbglas YD12V60/55W H4 " an. Die Glühlampen tragen auf dem Sockel die Kennung " 37R E1 00814 PE15 " haben also ein gültiges E-Prüfzeichen!
Meine Schlussfolgerung daher: Gelbes Licht KANN nicht verboten sein sowie zum Beispiel von Seiten der NÖ LaRe lanciert!
Bin gespannt auf eure Ansicht,
DOC!
Soweit ich mich erinnern kann ist gelbes Licht (ausser bei Nebelscheinwerfern) in Österreich seit 1997 nicht mehr zugelassen, dachte ich zumindest bis heute.
Im KFG § 14 Abs. 3 steht folgendes:
Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im ABS. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen.
Das heisst die Vorraussetzung wäre nur eine geimensame Lichtaustrittsfläche.
Zum Thema Beleuchtungseinrichtungen steht im KFG § 14 ABS. 1 folgendes:
(1) Kraftwagen müssen vorne mit Scheinwerfern ausgerüstet sein, mit denen paarweise weißes Fernlicht und weißes Abblendlicht ausgestrahlt werden kann (Das heisst nicht MUSS!). . .
Weiters gibt es original bei VW gelbe H4 Lampen mit E-Prüfzeichen!
Original Teilenummer: N 017 764 3 Halogen-Glühlampe, gelbglas YD12V60/55W H4 " an. Die Glühlampen tragen auf dem Sockel die Kennung " 37R E1 00814 PE15 " haben also ein gültiges E-Prüfzeichen!
Meine Schlussfolgerung daher: Gelbes Licht KANN nicht verboten sein sowie zum Beispiel von Seiten der NÖ LaRe lanciert!
Bin gespannt auf eure Ansicht,
DOC!