Legales AIRRIDE in Österreich - Alle Infos

      Diese Punkte stellen meine bescheidene Meinung dar und sind keineswegs auf 100%ige Richtigkeit geprüft, Diskussionen und anderslautende Infos sind zulässig.

      1. serienm. Luftfahrwerke besitzen eine EG-BE zusammen mit der Fahrzeugtype, dh sie wurden mit dem Fahrzeug mitgenehmigt und unterliegen nicht den Launen der LRegs
      2. serienm. Luftfahrwerke haben als tiefste Stellung 11cm bzw eine geprüfte Bodenfreiheit und sind nicht dazu da, das Fahrzeug am Boden schleifen zu lassen.
      3. serienm. Luftfahrwerke haben in sämtlichen Höhenbereich dieselben Spur- und Sturzwerte
      4. serienm. Luftfahrwerke kosten glaubich auch um einiges mehr als Upgrade-/Nachbau-Airrides

      Ich vermute jetzt MAL, dass es genauso (wie bei der Regelung der Bodenfreiheit von 11cm) Fahrzeugbesitzer gab, die da nach der Genehmigung fest dran rumschraubten und nun der Genehmigung der Upgrade-/Nachbau-Airrides ein Riegel vorgeschoben wurde, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu gewährleisten.

      BP-Hatzer3 schrieb:


      Ich vermute jetzt MAL, dass es genauso (wie bei der Regelung der Bodenfreiheit von 11cm) Fahrzeugbesitzer gab, die da nach der Genehmigung fest dran rumschraubten und nun der Genehmigung der Upgrade-/Nachbau-Airrides ein Riegel vorgeschoben wurde, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu gewährleisten.


      Ich verstehe nur nicht warum immer mit dem Punkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit argumentiert wird.

      Die Technik der Nachrüst Airride FW ist mittlerweile doch schon relativ ausgereift (Sonst würds ja wohl in D auch nicht eingetragen werden!)
      Ein Feder kann genauso brechen wie ein Luftbalg reißen.
      Mit ein bisschen Elektronik ist es ÜBERHAUPT kein Problem mehr die ganze Sache so zu bauen dass ein Starten bzw. fahren unter 11cm nicht möglich ist.
      Airrides haben auch kein "schwammiges" Fahrverhalten mehr von dem die Leute reden die noch nie eines gefahren sind.

      Wenn sich nur 1 Person der zuständigen Genehmigungsstellen mit der Thematik auseinander setzen würde und alles objektiv beurteilt muss es doch möglich sein es zu legalisieren.
      Das Problem ist halt wie immer das es wieder genügend Leute gibt die nach der Eintragung selbst Hand anlegen und unter 11cm herum fahren werden.
      Doch auch hier kann dann nicht der eintragende Prüfer belangt werden da es sich ja um eine Nachträgliche Änderung handeln würde.

      Ganz ehrlich ich sehe das Problem nicht dass es verhindert diese Technik zu erlauben.

      Gruß
      Robert
      Die Polizei findet unsere Autos cool, deshalb werden wir öfters angehalten!

      robi schrieb:

      Mit ein bisschen Elektronik ist es ÜBERHAUPT kein Problem mehr die ganze Sache so zu bauen dass ein Starten bzw. fahren unter 11cm nicht möglich ist.
      Airrides haben auch kein "schwammiges" Fahrverhalten mehr von dem die Leute reden die noch nie eines gefahren sind.

      Eine Bodenfreiheit unter 11cm ist nicht erlaubt, unerheblich ob jetzt im fließenden oder ruhenden Verkehr, ausgenommen das Fahrzeug wurde für die Bodenfreiheit ausreichend geprüft und die Verkehrs- und Betriebssicherheit wird nicht herabgesetzt. Ich habe bis dato noch niemanden getroffen, der mit nem Airride mit mind 11cm Bodenfreiheit rumfährt, diese Fwke werden erfahrungsgemäß verbaut, um unter 11cm zu kommen und das weiß auch die Behörde.

      Des weiteren sind die LRegs weisungsgebunden gegenüber dem BM.VIT und seitens des Ministeriums sind Genehmigungen dieser Fahrwerke höchstwahrscheinlich nicht zulässig.
      Es muss nicht alles, was in D erlaubt ist, auch in Ö erlaubt sein. Genehmigungen von Airrides in D unterliegen dt. Recht und nicht EU-Recht, dh es gibt dafür keine EU-Betriebserlaubnis.

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Ich habe bis dato noch niemanden getroffen, der mit nem Airride mit mind 11cm Bodenfreiheit rumfährt


      Ich hab bis dato auch niemanden getroffen, der mit einem Gewinde mit min. 11cm rumfährt, ausser beim Typisieren oder Vorfahren.
      WARNING
      this vehicle equipped with supercharger!
      due to breathing difficulties which may be experienced during high g-force, acceleration,
      all female passengers are advised to remove tight-fitting garments!

      WWW.CRUISIN-DELUXE.AT

      Was ich net versteh ist folgendes:

      es wird immer das Argument gebracht, man kann mit einem Airride unter 11cm. Was is das bitte für ein Argument!!!
      Mein Auto geht auch knapp 250km/h und es is trotzdem genehmigt obwohl ich das in Ö NIRGENDS fahren darf!
      Seit wann werde ich für etwas "verurteilt" was ich machen KÖNNTE!!!!!

      Bei der Golf 4 Vorderachse kann man sowieso keinen Sturz einstellen, somit könnte man auch bei einem fixen Fahrwerk net viel einstellen und somit werden diese Werte im Bereich zw. 11cm und höchster erlaubter Fahrhöhe auch alle im grünen Bereich sein.

      Und als letzten Punkt, die allg. Betriebssicherheit!
      Hierfür muss es Tests geben mit einem anschließendem Gutachten über die Verwendbarkeit, was ja eigentlich kein Problem ist, wurde ja bei GAS schon gemacht!

      Somit mein FAZIT: gegen eine Eintragung kann NUR die Faulheit und das Desinteresse der Zuständigen sprechen, weil technisch seh ich keine Bedenken!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Wie RS G60 schon sagte, wird ein Airride nicht dazu verbaut, mit 11cm rumzufahren.
      Des weiteren ist mir zu Ohren gekommen, dass sich einzelne LRegs betr Eintragung von Gewindefahrwerken schon massiv querlegen, ich denke da an Wien.
      Man kann in Ö auch ein Fahrzeug unter 11cm Bodenfreiheit genehmigt bekommen, man braucht aber dann auch "nur" alle geforderten Nachweise, die dann vmtl nicht in Relation zur Eintragung an nur einem Fahrzeug stehen.

      Und es wird niemand deshalb verurteilt, eine Verweigerung einer Genehmigung ist keine Verurteilung. Wenn was nicht genehmigt wird, kann man ja den Rechtsweg einschlagen, der dann vmtl erst auf EU-Ebene zum Erfolg führen wird, da die österr. Instanzen an geltendes Recht bzw die Rechtsauslegung seitens des BM.VIT gebunden sind.
      Bis dahin müssen aber erstmal die finanziellen Mittel vorhanden sein, ein Rechtsschutz wird sich schon vorher verabschieden.
      Für ne Klage gegen Ö beim EUGh veranschlagt mein RA nur für das Einarbeiten in die Fachmaterie so ca 5000€, nicht zu denken an die Klagsgebühren , die bei Einreichung der Klage zu bezahlen sind und Recht-haben und Recht-bekommen sind zwei paar Schuhe.

      Wie ich schon geschrieben habe, unterliegen die Beamten den LRegs dem Weisungsrecht des Ministeriums und wenn das von oberster Stelle nicht gewünscht wird, wird sich da auch kein Prüfer auf ne Diskussion einlassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Ich denke nicht, das das Problem ist, das man es verstellen KÖNNTE, sondern das man es jederzeit verstellen kann.

      Man könnte also tiefer fahren als erlaubt, und wenn man in eine Kontrolle gerät, oder man sieht das die Polizei irgendwo steht wo man vorbeifährt, das Fahrwerk innerhalb kürzester Zeit auf das erlaubte Maß anheben und somit wäre es nicht mehr möglich das Vergehen zu ahnden bzw schwierig zu beweisen...

      Und um genau dieses "Schindluder" zu unterbinden wirds gar nicht erst erlaubt.

      Wer sein Gewindefahrwerk nachträglich manipuliert, hat in der Regel nicht die Möglichkeit die Höhe innerhalb weniger Sekunden auf das erlaubte Maß zu heben und muß somit im Falle einer Anhaltung mit den Konsequenzen rechnen.

      Lg, Alex
      facebook.com/ZTurboZwettl

      TurboladerService- Reparaturen/Austausch/Neuteile/Upgrades

      woidl schrieb:

      Somit mein FAZIT: gegen eine Eintragung kann NUR die Faulheit und das Desinteresse der Zuständigen sprechen, weil technisch seh ich keine Bedenken!

      genau so ist das.... da wären wir beim thema österreich, die bananen und bürokratenrepublik..... egal ob polizei (mag aber net alle damit verallgemeinen) oder lareg.... die drehn sichs ee wies brauchen... bsp. würds da genug geben, worüber sich über die (sinn)haftigkeit von diversen regelungen streiten lässt... wo wär da ein unterschied, ob ich jetzn beim airride eine elektronische verstellsperre miteingetragen bekomm, oder beim gewinde feststellringe? beide methoden lassen sich entfernen.... zum super thema VORSATZ, das is für mich gleichzustellen wie das mit GEFAHR IM VERZUG, alles auslegungssache... hab ich keine feststellringe als auflage, sondern nur is kontrollmaß, könnt mir ja der nette herr polizist auch die taferl nehmen, selbst wenn ich mit 11cm angehalten werde, weil ich könnte ja vorne ums eck das fahrwerk tiefer stellen :tocktock: ....
      Nur MAL so zum Thema verstellen wärend der fahrt.
      Mein Vater ist LKW-Fahrer und wenn er seinen MAN startet geht dieser auf das eingstellte niveau.
      Jedoch kann er während der fahrt auch Luft rauslasen und somit die Fahrzeughöhe während der fahrt verstellen.
      Und es wurde dabei nichts manipuliert, sondern das ging vom werk aus schon.