Diese Punkte stellen meine bescheidene Meinung dar und sind keineswegs auf 100%ige Richtigkeit geprüft, Diskussionen und anderslautende Infos sind zulässig.
1. serienm. Luftfahrwerke besitzen eine EG-BE zusammen mit der Fahrzeugtype, dh sie wurden mit dem Fahrzeug mitgenehmigt und unterliegen nicht den Launen der LRegs
2. serienm. Luftfahrwerke haben als tiefste Stellung 11cm bzw eine geprüfte Bodenfreiheit und sind nicht dazu da, das Fahrzeug am Boden schleifen zu lassen.
3. serienm. Luftfahrwerke haben in sämtlichen Höhenbereich dieselben Spur- und Sturzwerte
4. serienm. Luftfahrwerke kosten glaubich auch um einiges mehr als Upgrade-/Nachbau-Airrides
Ich vermute jetzt MAL, dass es genauso (wie bei der Regelung der Bodenfreiheit von 11cm) Fahrzeugbesitzer gab, die da nach der Genehmigung fest dran rumschraubten und nun der Genehmigung der Upgrade-/Nachbau-Airrides ein Riegel vorgeschoben wurde, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu gewährleisten.
1. serienm. Luftfahrwerke besitzen eine EG-BE zusammen mit der Fahrzeugtype, dh sie wurden mit dem Fahrzeug mitgenehmigt und unterliegen nicht den Launen der LRegs
2. serienm. Luftfahrwerke haben als tiefste Stellung 11cm bzw eine geprüfte Bodenfreiheit und sind nicht dazu da, das Fahrzeug am Boden schleifen zu lassen.
3. serienm. Luftfahrwerke haben in sämtlichen Höhenbereich dieselben Spur- und Sturzwerte
4. serienm. Luftfahrwerke kosten glaubich auch um einiges mehr als Upgrade-/Nachbau-Airrides
Ich vermute jetzt MAL, dass es genauso (wie bei der Regelung der Bodenfreiheit von 11cm) Fahrzeugbesitzer gab, die da nach der Genehmigung fest dran rumschraubten und nun der Genehmigung der Upgrade-/Nachbau-Airrides ein Riegel vorgeschoben wurde, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu gewährleisten.