Legales AIRRIDE in Österreich - Alle Infos

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      Gibt es Bavaria Luftfahrwerke noch? Noch nie davon gehört und im Internet findent man auch nix mehr dazu!?

      @low2vr6

      das ist der User "A4 Avant" und das Auto wird auch hier im Forum zum Verkauf Angeboten.


      MFG
      Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient :whistling:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Blackhawkzero“ ()

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Ein Airride ist in Österreich nachwievor nicht genehmigungsfähig.
      Wenn doch eines genehmigt wurde, ist dies unter Umgehung geltender Vorschriften entstanden und es besteht kein Bestandsschutz, dh die Zulassung kann auf dem Airride basierend jederzeit aufgehoben werden.
      Niemand baut sich ein Airride ein, um eine Mindestbodenfreiheit von 110mm einzuhalten, sondern um tiefer zu kommen, und soetwas ist illegal.

      Hätte ja sein können, was aber nichts an der Tatsache ändert das in Österreich Airride eingebaut wird. Ob man tiefer fahren kann oder nicht, aber warum werden dann Gewindefahrwerke eingetragen ?!
      Das ist doch eh schon 1000 MAL diskutiert worden, hätte mich nur interessiert wann er es eingetragen bekommen hat ?!

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Ein Airride ist in Österreich nachwievor nicht genehmigungsfähig.
      Wenn doch eines genehmigt wurde, ist dies unter Umgehung geltender Vorschriften entstanden und es besteht kein Bestandsschutz, dh die Zulassung kann auf dem Airride basierend jederzeit aufgehoben werden.
      Niemand baut sich ein Airride ein, um eine Mindestbodenfreiheit von 110mm einzuhalten, sondern um tiefer zu kommen, und soetwas ist illegal.

      Anscheinend wurden aber gaaannnz zu Beginn der Luftfahrwerkära doch einige wenige eingetragen. Ein Mitglied unseres damiligen Clubs bekam es von der LaReg in NÖ eingetragen!
      War afaik auch ein Bavaria Airride.
      Dieses FW hatte die Bezeichnung Fahrwerk nicht verdient :hot:

      Zum Bora, dass war doch ursprünglich das Auto von einem der beiden SCC-Wien Mitarbeiter...W-REST...

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Ein Airride ist in Österreich nachwievor nicht genehmigungsfähig.
      Wenn doch eines genehmigt wurde, ist dies unter Umgehung geltender Vorschriften entstanden und es besteht kein Bestandsschutz, dh die Zulassung kann auf dem Airride basierend jederzeit aufgehoben werden.
      Niemand baut sich ein Airride ein, um eine Mindestbodenfreiheit von 110mm einzuhalten, sondern um tiefer zu kommen, und soetwas ist illegal.


      Wie soll das gehen wenn mann etwas auf der Landesregierung eintragen lässt dass das dann für null und nichtig erklärt wird???
      Bei uns in der Gegend gibts einen Al Camino der hat ein Air Ride eingetragen und das war im Jahr 2000 herum und da musste man für eine Eintragung noch auf die Petrifelder (Landesregierung) fahren.
      Jop...eine erteilte Genehmigung kann natürlich grundsätzlich (wenn die Genehmigung z.b. erschlichen oder unter anderen Voraussetzungen erteilt wurde) auch wieder entzogen werden. :thumbdown:
      Normalerweise, wenn alles rechtens ist, passiert das natürlich nicht.
      Siehe auch das Beispiel der legal genehmigten und nach wie vor legalen 8 cm Typisiserungen vor dem Jahr 2000, das nennt sich "Rechtssicherheit". :thumbsup:
      Greez,
      DOC!