Legales AIRRIDE in Österreich - Alle Infos

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      Ja, aber die Vorbereitung lief schon seit letztem Herbst ;)
      Erst mal von der MA46 erfragen unter welchen Umständen Luft eingetragen würd, telefonieren mit Wolfsburg, beraten mit einem Rechtsanwalt falls sie sich prinzipiell weigern würden, Fahrwerrk mit Gutachten auswählen, einbauen und alles so fertigbauen, dass TÜV und MA46 zufrieden sind.
      Wir wollten es wasserdicht über TÜV und MA46 machen, nicht hintenrum unter der Hand, so dass es event. wieder aberkannt werden kann.
      Eins muss klar sein. Am Boden legen geht natürlich rechtlich nicht, das Fahrzeug muss auch im Notlauf ohne Druck bei 50km/h voll lenkbar bleiben. Fahren muss man auf regulärer Fahrhöhe mit entweder 11cm oder es wird so wie bei mir auf max. Achslast und 8 cm eingetragen. Find ich aber voll OK.
      Es sind sowohl die BBS, als auch die originalen AVUS eingetragen.
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      So...noch ein paar Fotos von der TÜV Abnahme in Wien
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      DOC! schrieb:

      Eins muss klar sein. Am Boden legen geht natürlich rechtlich nicht, das Fahrzeug muss auch im Notlauf ohne Druck bei 50km/h voll lenkbar bleiben. Fahren muss man auf regulärer Fahrhöhe mit entweder 11cm oder es wird so wie bei mir auf max. Achslast und 8 cm eingetragen. Find ich aber voll OK.
      Es sind sowohl die BBS, als auch die originalen AVUS eingetragen.


      Das ist defnitiv so?
      Ich hab nämlich gehört dass 8cm Mindestbodenfreiheit bei voller Beladung auch für Luft gelten. (was ja sehr sinnfrei wäre...)

      Mit deiner Aussage könnte man zB voll abgelassen wenn lenkbar bis 50km/h und schleiffrei auch mit 2cm typisieren!?

      lg.
      Ja, die 8cm gelten bei voller Beladung auch für Luft, darauf wird der zulässige Maximaldruck der Anlage abgestimmt. Ist im Grunde also ähnlich wie bei Gewinde.

      2cm...Ja, könntest, bei entsprechender Freigängigkeit vermutlich auch mit 2 cm typisieren. Zumindest wurde mir gegenüber nicht´s gegenteiliges gesagt. Aber 2 cm bei voller Reifenfreigängigkeit ist wohl eher Wunschdenken. Aufgekeilt und Maximaleinschlag; da streift jede Antriebswelle, was dem Prüfer widerum nicht gefallen wird ;)

      DOC! schrieb:

      Ja, die 8cm gelten bei voller Beladung auch für Luft, darauf wird der zulässige Maximaldruck der Anlage abgestimmt. Ist im Grunde also ähnlich wie bei Gewinde.

      2cm...Ja, könntest, bei entsprechender Freigängigkeit vermutlich auch mit 2 cm typisieren. Zumindest wurde mir gegenüber nicht´s gegenteiliges gesagt. Aber 2 cm bei voller Reifenfreigängigkeit ist wohl eher Wunschdenken. Aufgekeilt und Maximaleinschlag; da streift jede Antriebswelle, was dem Prüfer widerum nicht gefallen wird ;)


      Verstehe ich es also so richtig:
      Bei min Systemdruck muss bei voller Beladung 8cm eingehalten werden und natürlich nix schleifen bei verschränken etc.

      Notlaufeigenschaften:
      Bei Drucklosen System und abermals voller Beladung müssen z.B. Anschlagpuffer oder einfach mechanisch zB durch Ende des Dämpfers auch wieder der volle Einschlag auch beim verschränken gegeben sein!?

      Muss nun auch accu air drin sein von wegen automatische Niveauregulierung?

      Lg. Flo