unklarheiten bei typisierungsangaben

      unklarheiten bei typisierungsangaben

      Hallo,
      so habe mir nun die typisierungen meiner freundin angeschaut und siehe da! es ist zwar alles eingetragen aber beim gewindefahrwerk steht nur !max! höhe 1350mm!
      also dürfte sie jetzt auch mit 8 cm herumfahren ohne das ihr was tun können? weil es ist ja nur die max höhe aber net die min höhe angegeben! :gruebel:
      if you don`t live for something, you will die for nothing

      RE: unklarheiten bei typisierungsangaben

      hary schrieb:

      Hallo,
      so habe mir nun die typisierungen meiner freundin angeschaut und siehe da! es ist zwar alles eingetragen aber beim gewindefahrwerk steht nur !max! höhe 1350mm!
      also dürfte sie jetzt auch mit 8 cm herumfahren ohne das ihr was tun können? weil es ist ja nur die max höhe aber net die min höhe angegeben! :gruebel:


      Logisch, weil dann das Restgewinde nicht mehr gegeben ist.
      Nicht nur eine Tieferlegung ist zu typisieren, aucjh z.b. bei Höherlegen des Fahrzeuges muss eingetragen werden.
      Wenn keine Höchsttiefe eingetragen ist gelten 11cm als Minimum.
      Von wann ist die Genehmigung?
      Grüsse,
      DOC!