Neuer Erlass 2008

      LOW6 schrieb:

      @Bp-Hatzer!

      Mein Rs4 hat 8cm geringste Bodenfreiheit und das komplett original!! Wie rechtfertigst du jetzt die 11cm??

      Denke nicht, dass Audi ein unsicheres Auto gebaut hat oder?


      Das Fahrzeug hat
      1. eine EU-Genehmigung durch einen EU-Staat erhalten. Österreich ist dadurch an diese Genehmigung gebunden, auch wenn Österreich-intern was anderes verlangt wird.
      2. ist das Fahrzeug im Zuge dieser EU-Genehmigung auf die Einhaltung der Grenzwerte für die Verkehrs- und Betriebssicherheit in Bezug auf Kolissionen mit anderen Verkehrsteilnehmern und dem Insassenschutz geprüft worden (zB Crashtests unter Einsatz von Dummies).

      Bei Tuningumbauten, die nicht vom Fahrzeughersteller durchgeführt wurden, ist mir dies bis dato nicht bekannt.
      Jeder, der diese Voraussetzungen nachweislich (per Gutachten) durch seinen Umbau erfüllen kann, wird auch eine Genehmigung erhalten. Es scheitert immer nur an den dadurch entstehenden Kosten.

      btw soviel mir bekannt ist, hat der RS4-B5 eine Bodenfreiheit von 86mm (Info seitens des Generalimporteurs)

      Chris 2.0 schrieb:

      früher waren doch auch 8cm !
      also musste nach deiner aussage ja heißen das früher verkehrsgefährdende fahrzeuge typisiert wurden .
      11cm hat also nichts mit der sicherheit zu tun .

      mfg
      chris


      Früher durfte man zB auch überall rauchen, heute nicht mehr.
      Was soviel heisst, dass alle klüger werden.
      8cm waren früher ggf Stand der Technik bzw wurde dies vom Gesetzgeber ebenso erlaubt, nachdem es aber nach einem Vorfall zu ner Amtshaftungsklage kam, hat man sich im BM.I in Absprache mit den Landeshauptleuten entschlossen, die 11cm-Regelung einzuführen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

      Wer also weniger als 11cm haben will, soll sich meinen Beitrag von vorhin MAL durchlesen und ggf MAL beim TÜ nachfragen, was ein derartiges Gutachten kostet und ob es ihm das wert ist.
      also man bekommt wenniger als 11 eingetragen wenn man ein eigenes gutachten hat !?
      kann ich mir nicht vorstellen .aber egal , auch wenns so wäre wärs ja einfach wieder nur ne abzoke , ;
      wenn man extra kohle bezahlt dann gehts plötzlich .
      das wär dann genau so wie bei den autos mit partikelfilter
      alle neuwagen die angemeldet werden müßen einen haben !
      hast nen neuwagen ohne darfst ihn auch plötzlich haben wenn du "straffe" zahlst !
      und dann ist er plötzlich nimma umweltschädlich ?

      mfg

      chris
      Sprit zu teuer...... ?
      .......mir egal ich fahr VR6 ! :hihi:
      @ TeeJayDee i hob a ned gesagt das ma nix macht ! Ich meine diese Gewaltakte nahezu dem Boden etwas idiotisch ! Aber wie jeder will, jedem das seine
      Achja es gibt auch Fahrzeuge im VW Konzern die optisch weit besser aussehen als ein 0815 "Scherm" Golf GTI TDI Golf " G60 Corrado und und und ...
      aber zurück zum Thema
      @ Chris 2.0: Warum soll es nicht so sein,dass wenn du es beweisen kannst das durch eine Tieferlegung unter 11 cm keine Gefahr ausgeht, du es eingetragen bekommst? Glaub BP Hatzer weis von was er redet in Sachen Gesetze ist er hier wohl der kompetenteste User von allen hier !

      Grundsätzlich ist es mir egal wie tief jemand sein Auto legt, aber wenn ich bei jedem "schlafenden Polizisten" oder sonstigen Unebenheit im Straßenbelag ewig warten muss, nur weil vor mir ein Fahrer mit seinem tiefergelegten KFT Kunststücke vollführen muss damit er da drüber kommt, geht mir das persönlich am Sack :)


      TeeJayDee schrieb:



      Außerdem hat die Herrichterei sehr wohl Sinn!

      - besseres u. strafferes Fahr- und Kurvenverhalten (Tieferlegung)
      - direktere Lenkungsmanöver (Tieferlegung, Niederquerschnittsreifen)
      - kürzerer Bremsweg (Tieferlegung, Niederquerschnittsreifen)
      - mehr Bodenhaftung (zugegeben, bei übertriebener Breite und Regen nicht)
      - Von besseren u. größeren Bremsen ganz zu schweigen.
      -usw.


      Hat jedoch den Nachteil, das andere Fahrwerkskomponenten stärker belastet werden, dadurch früher dem Wechselintervall entsprechend ermüden und dadurch eine Gefahr sind!
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!

      Luki schrieb:

      @ Chris 2.0: Warum soll es nicht so sein,dass wenn du es beweisen kannst das durch eine Tieferlegung unter 11 cm keine Gefahr ausgeht, du es eingetragen bekommst? Glaub BP Hatzer weis von was er redet in Sachen Gesetze ist er hier wohl der kompetenteste User von allen hier !

      Grundsätzlich ist es mir egal wie tief jemand sein Auto legt, aber wenn ich bei jedem "schlafenden Polizisten" oder sonstigen Unebenheit im Straßenbelag ewig warten muss, nur weil vor mir ein Fahrer mit seinem tiefergelegten KFT Kunststücke vollführen muss damit er da drüber kommt, geht mir das persönlich am Sack :)



      TeeJayDee schrieb:



      Außerdem hat die Herrichterei sehr wohl Sinn!

      - besseres u. strafferes Fahr- und Kurvenverhalten (Tieferlegung)
      - direktere Lenkungsmanöver (Tieferlegung, Niederquerschnittsreifen)
      - kürzerer Bremsweg (Tieferlegung, Niederquerschnittsreifen)
      - mehr Bodenhaftung (zugegeben, bei übertriebener Breite und Regen nicht)
      - Von besseren u. größeren Bremsen ganz zu schweigen.
      -usw.


      Hat jedoch den Nachteil, das andere Fahrwerkskomponenten stärker belastet werden, dadurch früher dem Wechselintervall entsprechend ermüden und dadurch eine Gefahr sind!
      Vollkommen richtig!
      Aber wer schön sein will muss leiden...
      __________________________________________________________________________
      also hinter mir braucht sich sicher keiner beschweren, dass ich zu langsam über etwas drüber fahre (mit 6cm).

      aber wenn der BP-Hatzer schon solche fragen an prüfer stellt warum fragt er nicht gleich wieviel das kostet. Ich wette bei populären fahrzeugen würden sich sicher Leute finden die Chrashtests mit 8 cm bodenfreiheit bezahlen und die Prüfberichte dann, natürlich für ein Überlassungsentgelt, zur verfügung stellen würden.
      I MOG KANE TIEFSPÜLBECKEN

      BP-Hatzer3 schrieb:


      LOW6 schrieb:

      @Bp-Hatzer!

      Mein Rs4 hat 8cm geringste Bodenfreiheit und das komplett original!! Wie rechtfertigst du jetzt die 11cm??

      Denke nicht, dass Audi ein unsicheres Auto gebaut hat oder?


      Das Fahrzeug hat
      1. eine EU-Genehmigung durch einen EU-Staat erhalten. Österreich ist dadurch an diese Genehmigung gebunden, auch wenn Österreich-intern was anderes verlangt wird.
      2. ist das Fahrzeug im Zuge dieser EU-Genehmigung auf die Einhaltung der Grenzwerte für die Verkehrs- und Betriebssicherheit in Bezug auf Kolissionen mit anderen Verkehrsteilnehmern und dem Insassenschutz geprüft worden (zB Crashtests unter Einsatz von Dummies).

      Bei Tuningumbauten, die nicht vom Fahrzeughersteller durchgeführt wurden, ist mir dies bis dato nicht bekannt.
      Jeder, der diese Voraussetzungen nachweislich (per Gutachten) durch seinen Umbau erfüllen kann, wird auch eine Genehmigung erhalten. Es scheitert immer nur an den dadurch entstehenden Kosten.

      btw soviel mir bekannt ist, hat der RS4-B5 eine Bodenfreiheit von 86mm (Info seitens des Generalimporteurs)
      Er hat ziemlich genau 80mm, steht sogar im Rs4 Prospekt von damals...Und irgendwie mußt du selber zugeben, dass diese Gesetze keinen Sinn ergeben wenn du jetzt MAL nicht als Polizist sondern logisch denkender Mensch schreibst..Denn wenn Audi ein Auto mit 8cm ausliefert komm ich damit genauso wenig über ein Hindernis wie wenn ich einen Golf selbst auf 8cm tiefer lege...Im Gegenteil - mit meinem R32 + KW Gewinde hatt ich ca. 7,5 cm und bin nirgends gestriffen, mim orig. Audi streif ich bei Bodenwellen relativ oft...

      Also wirklich begründen kann man das ganze nicht...Auch wenn du jetzt wieder schreibst, dass man sein eigenes Auto Tüv prüfen kann usw...nur wer macht das schon?? Dann möchte sie vielleicht noch nen Crashtest machen oder was auch immer...