Aus den Teilnahme- und Veranstaltungsbedingungen der Autonews in Reifnitz:
Ich hoffe die Polizei verwendet die Aufzeichnung nur um Alkis, Schläger, Vandalen, Störenfriede und Raser zur Strecke zu bringen...Nicht das ein paar Monate später eine Aufforderung zur Überprüfung gem. KFG ins Haus flattert...
Greez,
DOC!
Polizeiliche Videoüberwachung: Im Veranstaltungsgebiet werden von der Sicherheitsbehörde gem. § 54 ABS. 5 Sicherheitspolizeigesetz personenbezogene Daten Anwesender mit Bildaufzeichnungsgeräten ermittelt und zur Abwehr und Aufklärung gefährlicher Angriffe sowie für Zwecke der Fahndung verwendet.:hm:
Ich hoffe die Polizei verwendet die Aufzeichnung nur um Alkis, Schläger, Vandalen, Störenfriede und Raser zur Strecke zu bringen...Nicht das ein paar Monate später eine Aufforderung zur Überprüfung gem. KFG ins Haus flattert...

Greez,
DOC!