Fragen über Fragen

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      Fragen über Fragen

      Hey Leute vl. könnt ihr mir weiterhelfen?

      Will meinen GTI wieder aktivieren: Muss aber vorfahren.
      hätt jetzt einige Fragen was ich beachten muss.


      Nach langer Standzeit (ca. 3 Jahre -ab und zu am see u. paar treffen mit blaue bewegt) werd ich auf jeden Fall Bremsen komplett neu machen,Reifen auch, Benzinschläuche, Wasserschläuche.. was sollte ich noch tauschen? auf was sinds haglich?

      Hab auf 2 Sitzer umgebaut. brauch ich jetzt trotzdem umlegbare Schalensitze, oder könnt ich auch vollschalen einbauen.

      Angeblich ist es ein großes Problem mit Anlagenverbau zu typisieren? stimmt das? und wenn ja warum?

      und wie siehts aus kann ich meine Rieger heckschürze komplett cleanen, dass kein Gitter mehr da ist und komplett zu ist? wegen dem abschlepphaken?

      Hab einige Sachen typisiert... falls etwas nicht mehr verbaut ist bleibt es eingetragen??
      Das Fahrzeug entspricht nicht den Erfordernissen der Umwelt und der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

      ~~stadi~~

      teamknightrider.at
      Der Abschlepphaken muss zugänglich sein wenn du vorfährst, was du danach machst is deine Sache.

      Hätt aber noch von keinem gehört das sich die Polizei für den Abschlepphaken interessiert.

      Bei den anderen Fragen kann ich dir nicht weiterhelfen
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      RE: Fragen über Fragen

      Nach langer Standzeit (ca. 3 Jahre -ab und zu am see u. paar treffen mit blaue bewegt) werd ich auf jeden Fall Bremsen komplett neu machen,Reifen auch, Benzinschläuche, Wasserschläuche.. was sollte ich noch tauschen? auf was sinds haglich?
      Am besten vorher AB zum ÖAMTC/ARBÖ oder in eine Fachwerkstätte und eine Begutachtung/Ankaufstest furchführen lassen. Da werden dann auch Bremswerte und Abgaswerte gemessen, eben Dinge die ein Normalsterblicher nicht so einfach selber durchführen kann. Die Begutachtung ist ausserdem auch eine Hilfe was noch zu machen wäre und ein "Vorteil" bei der Überprüfung wenn man etwas aktuelles aus einer Fachwerkstätte/Automobilclub vorweisen kann.

      Hab auf 2 Sitzer umgebaut. brauch ich jetzt trotzdem umlegbare Schalensitze, oder könnt ich auch vollschalen einbauen.
      Der Wagen mauss auch auf Zweisitzer typisiert sein, sonst nutz das alles nichts. Am besten wäre zur Überprüfung einfach die Rückbank und normale Sitze einzubauen wenn die Schalensitze nicht eingetragen sein sollten. Musst Du die Sitze erst eintragen musst sowieso vorher zum Zivi ein Gutachten erstellen lassen.

      Angeblich ist es ein großes Problem mit Anlagenverbau zu typisieren? stimmt das? und wenn ja warum?
      Kommt auf die Art des Anlagenverbaus an. Ist er mit wenigen Handgriffen aus dem Fahrzeug zu entfernen so zählt es als Ladegut und muss nur entsprechend gesichert sein (Zurgurte für Bassrolle etc).
      Das grössere Problem ist ein fest mit dem Fahrzeug verbundener Anlagenverbau, vor allem wenn er über/bzw. an Stelle der Rückbank verbaut wurde.
      Hier hilft ebenfalls ein Ziviltechniker weiter. Es ändert sich ja das Gewicht des Fahrzeuges, ausserdem muss nachgewiesen werden das die Änderungen an der Fahrzeugelektrik den Bestimmungen entsprechen (Absicherung der Stromkreisläufe, Kabelquerschnitt usw.) weiters muss nachgewiesen werden das bei einem Unfall die Anlage sich nicht selbstständig macht (Chrashsicherheit) und keine Gefährdung der Insassen durch Teile der Anlage besteht. Für die Überprüfung also besser raus wenn möglich oder in einem Aufwaschen beim Zivi Gutachten erstellen lassen.

      und wie siehts aus kann ich meine Rieger heckschürze komplett cleanen, dass kein Gitter mehr da ist und komplett zu ist? wegen dem abschlepphaken?
      Abschlepphacken muss vorne und hinten zugänglich sein. Ein Ersatzabschlepphacken (sowie bei DTM Fahrzeugen) an einer anderen Stelle kann vom Zivi begutachtet werden und ist dann ebenfalls eintragungsfähig.

      Hab einige Sachen typisiert... falls etwas nicht mehr verbaut ist bleibt es eingetragen??
      Wenn es sich nicht anderwertig ergibt können nicht mehr verbaute Teile eingetragen bleiben, da sie ja bereits an dem Fahrzeug geprüft wurden. Ausgenommen davon sind in jedem Fall Teile die bei der Genehmigung über eine Bestätigung des Sach und Fachgerechten Anbaus verfügen müssen (Verspoilerungen, usw.)
      Geänderte Fahrwerk/Reifenkombinationen werden in der Regel ausgetragen.

      Wie immer gehe ich vom "Worst Case" aus, das heisst nicht das die eine oder andere Sache nicht etwas lockerer vom Prüfer gesehen wird.

      Grüsse,
      DOC!

      RE: RE: Fragen über Fragen

      DOC! schrieb:


      und wie siehts aus kann ich meine Rieger heckschürze komplett cleanen, dass kein Gitter mehr da ist und komplett zu ist? wegen dem abschlepphaken?
      Abschlepphacken muss vorne und hinten zugänglich sein. Ein Ersatzabschlepphacken (sowie bei DTM Fahrzeugen) an einer anderen Stelle kann vom Zivi begutachtet werden und ist dann ebenfalls eintragungsfähig.
      So eindeutig ist das nicht. Hier kann ebenfalls wieder der Zivi helfen, denn das KFG sagt:
      "Mit einer geeigneten und leicht zugänglichen Einrichtung zum Anbringen eines Abschleppseiles oder einer Abschleppstange müssen versehen sein:
      1. Kraftwagen der Klassen M2, M3 und N vorne;
      2. sonstige Kraftwagen, Motordreiräder sowie Kraftwagen der Klasse M1, ausgenommen solche, die nicht zum Ziehen einer Anhängelast geeignet sind, vorne und hinten.
      Dies gilt jedoch hinsichtlich der vorne anzubringenden Einrichtung nicht für Fahrzeuge, die nur teilweise hochgehoben abgeschleppt werden können."

      Das bedeutet, wenn ein Gutachten vorliegt dass besagt dass das Fahrzeug eben nur teilweise hochgehoben abgeschleppt werden darf/kann, dann entfällt die Abschleppvorrichtung vorne.

      Gruss
      Daniel
      Nun ja, es steht nicht explizit dort, das ist das schöne an Österreich, was nicht explizit steht, kann ausgelegt werden wenn man den richtigen Gutachter hat. Und ist dennoch legal unterwegs.

      Warum Automatik-Fahrzeuge? Auch die kann/darf man abschleppen mit Stange/Seil. ANschleppen darf man sie nicht wegen des Getriebes......
      Da würd ich an Deiner Stelle aber noch MAL einen Blick in die Betriebsanleitung des jeweiligen Fahrzeuges werfen.
      Es gint einige Allrad und Automatikfahrzeuge die NICHT abgeschleppt werden dürfen oder mit Gangwahlschalter auf "N" nur eine begrenzte Strecke geschleppt werden dürfen. Für genau diese Fahrzeuge wurde dieser Passus aufgenommen.
      Ist ja schön wenn´s der Gutachter reinschreibt aber der nächste Überprüfende einen Abschlepphacken sehen will. Da ist man noch besser mit einer "Ersatzlösung" bedient denke ich.
      Grüsse,
      DOC!