Frage zum Cleanen
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Hallo!
Man muß erkennen um welche Marke es sich handelt. Hab bei meinem Golf 3 kein Emblem mehr und mußte damals Strafe zahlen!
Hab Einspruch erhoben, hat aber nichts genützt, da es einen Paragraphen gibt, wo das drin steht! Hab dann weniger gezahlt (21€), weil ich freundlich und (einsichtig) war!
Aber da muß dem Polizisten schon sehr fad sein, damit er dich anzeigt!!!
Lg -
Ich bitte um den §, ich hätte damals nicht gezahlt und dann vor dem UVS Einspruch erhoben. Diesen "§" gibt es nicht, bzw. konnte ihn mir noch keiner zeigen! Wenn mir ein Polizist weiss machen will ich brauche irgendwo aussen am Fahrzeug den Herstellernamen oder eine Marke dann hat er einfach nur Pech gehabt. Ich lass ihn eine Anzeige schreiben und wir sehen uns vorm UVS wieder.
KFG, § 27. Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften
(1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und
die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an
Motorfahrrädern überdies das Zeichen "CM" sowie an Motorfahrrädern
mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern
vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar
angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. Bei serienmäßig
erzeugten Fahrzeugen ist die Fahrgestellnummer vom Erzeuger
festzusetzen. Für Fahrzeuge ohne Fahrgestellnummer ist eine solche
im Verfahren über die Einzelgenehmigung oder im Verfahren gemäß § 96
ABS. 3 festzusetzen.
ERGO: Es steht nirgens wo oder wie gross der Name oder die Marke angebracht sein müssen! Das VW Emblem auf der Scheibe muss also reichen. Auch ein Aufkleber im Motorraum ist eine zuverlässige Anbringung. -
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