Strafe legitim trotz unzulässiger Messung der Bodenfreiheit?

      Ob sichs wegen 80€ auszahlt sich zu beschweren bezweifle ich!
      Anderer Seits hätts schlimmer sein können Taferl weg und so......

      Wär aber intressant was dabei raus kommet wenn sich jeder alles gefallen läst geht nie was weiter!!!!! :grml: :grml: :grml: :grml:
      Wenst die Zeit hast dazu dann machs! :thumbsup:
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      Suche: Für Golf 3: Waffenfach - Carbonmotorhaube - seltene Teile
      www.tuningsocietyaustria.at Erotik-Car-Blog
      @ MY_STYLE: Lies den WEDER...NOCH Satz in Verbindung mit dem vorhergehenden Satz noch MAL. :zwinkern:
      Da steht genau das Gegenteil von das KEIN Konzern in Europa Fahrzeuge unter 11cm verkauft.

      DOC! schrieb:


      Du kannst aber am EuGh nicht Klagen, da kein Eu Recht verletzt wird!
      Weder weil irgendein Deutscher tiefer als 11cm rumfahren darf, noch weil ein Autokonzern Fahrzeuge in anderen Ländern oder Österreich unter 11cm Bodenfreiheit verkauft.
      Wenn, dann müsstest du die Republik Österreich verklagen, da sie offensichtlich strengere Richtlinien für innerstaatliche Genehmigungen hat, als die EU.
      Somit wird ein Österreicher zB gegenüber einem deutschen oder ital. Automobilhersteller, der seine Fahrzeuge eu-genehmigen lässt, benachteiligt.
      Inwiefern das rechtlich durchsetzbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

      EU-Genehmigungen müssen von allen Mitgliedstaaten anerkannt werden, auch wenn Österreich innerstaatlich das nie genehmigen würde.

      Zum konkreten Fall:
      Wenn du die Messung anzweifelst, wirst mit 99,9% Sicherheit ne Vorladung zur LReg bekommen, um den Sachverhalt festzustellen und wenn dann evtl zusätzlich aufgenommene Kontrollmaße nicht passen (weil zB zwischen der Kontrolle in K und der Vorladung am Fwk oder der Bereifung herumgeschraubt wurde), wird der Einspruch als unbegründet abgewiesen und du zahlst 10% Aufschlag.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      DOC! schrieb:

      @ MY_STYLE: Lies den WEDER...NOCH Satz in Verbindung mit dem vorhergehenden Satz noch MAL. :zwinkern:
      Da steht genau das Gegenteil von das KEIN Konzern in Europa Fahrzeuge unter 11cm verkauft.

      DOC! schrieb:


      Du kannst aber am EuGh nicht Klagen, da kein Eu Recht verletzt wird!
      Weder weil irgendein Deutscher tiefer als 11cm rumfahren darf, noch weil ein Autokonzern Fahrzeuge in anderen Ländern oder Österreich unter 11cm Bodenfreiheit verkauft.


      na manchmal,deutsche sprache schwere sprache,schon verstanden :hihi: