HIILLLFFFEE...zum Prüfstand geholt

      HIILLLFFFEE...zum Prüfstand geholt

      Ein Freund von mir wurde gestern in Gföhl mit seinen alten Auto aufgehalten.
      Sie haben ihn sofort zum Prüfstand gehollt und dabei 3 Schwere Mängel gefunden!
      Dabei haben sie auch gemeint das die Radlager kaputt sind und das er als Fahrzeuglenker dies festellen müsste obwohl es nicht einmal einen Mechaniker der mitfuhr auffiel!
      Sie verlangten 22€ für die Überprüfung obwohl er es ja nicht einmal angeschafft hatte, sowohl nun kommt die größte Frechheit da der Wagen ein paar Rost stellen hatte kammen sie gleich mit den Schraubenzieher und wollten schauen ob sie durchkammen.
      Sie ließen ihn obowhl er 3 angeblich schwere Mängel hatte mit den KFZ weiterfahren und meinten nur er bekomme eine anzeige!! Was kann er nun erwarten und kann er rechtliche schritte einleten da sie ja soviel ich weiß gar nichgt einmal mit schwere Mängel fahren lassen dürfen genau wie es eine Frechheit ist das er noch für die Überprüfung 22€ zahlen muss. Er selbst ist gelernter KFZ Mechaniker und hat selbst nix mit bekommen das die Radlager kaputt sind!

      mfg
      Markus
      Schwere Mängel = Weiterfahrt wird gestattet, Behebung der Mängel sind ehestmöglich zu veranlassen

      Gefahr in Verzug = Kennzeichenabnahme, keine Weiterfahrt



      22 € sind Kosten für die Überprüfung (sind nur fällig, wenn Mängel gefunden werden; richtet sich nach Fahrzeugart und Anzahl der Achsen)

      kaputtes Radlager hab ich bei meinem Auto selbst bemerkt, obwohl ich kein Kfz-Mechaniker bin (sondern nur MAL auf das Geräusch geachtet habe)

      Strafhöhe: richtet sich nach Art des Mangels, Vorstrafen etc., je Übertretung AB 70 € (bei schwereren Übertretungen natürlich umso mehr)
      Tja, da kommt eine nette Anzeige und eine erneute Vorladung zur Prüfanstalt, fällt er dort erneut mit einem schweren Mangel auf darf er gleich nochmal die Überprüfungsgebür bezahlen.
      Die 22 Eur muss er zahlen, da schwere Mängel festgestellt wurden.
      Natürlich könnte man jetzt mit dem Prüfer streiten ob die Radlager hinüber sind, aber ob es sich deswegen auszahlt einen Gutachter zu bestellen und Einspruch zu erheben (vor allem wenn die andernen festgestellten Mängel vorhanden sind) ist äußerst fraglich.
      Zur Art des Mangels wie BP-30084 schon sagt, wenn nicht Gefahr in Verzug ist werden die Kennzeichen nicht abgenommen. Bei einer erneuten Überprüfung durch die Polzei gibt es aber wieder eine Anzeige wenn die Fehler nicht behoben wurden, auch wenn man am Weg zur Werkstätte ist.
      Ein kaputtes Radlager sollte ja für einen Mechaniker kein Problem sein, wenn er nicht gerade Fahrradmechaniker ist und schlägt sich auch nicht mit weltbewegenden Kosten nieder.
      Mit dem Schraubenzieher hat er an dem Fahrzeug allerdings nichts verloren! Durchrostung kann man auch anders feststellen.
      Im Endeffekt, Strafe zahlen und gut ist es sowie froh sein das die Kennzeichen nicht weg sind.
      Grüsse,
      DOC!

      DOC! schrieb:

      Die 22 Eur muss er zahlen, da schwere Mängel festgestellt wurden.
      Natürlich könnte man jetzt mit dem Prüfer streiten ob die Radlager hinüber sind, aber ob es sich deswegen auszahlt einen Gutachter zu bestellen und Einspruch

      na klar wenns schon mit dem zug unterwegs sind ,und man kontrolliert wird müssens ja was finden, is ja klar denn die stellen sich ja auch nicht umsonst hin!!
      ich würde die lächerlichen 22 euro zahln und fertig !! wennst einspruch machst werdens dich vorfahren lassen (da werdens dann garantiert noch was bemängeln bzw finden ) kostet im endeffekt mehr zeit und ärger wie die paar €