HIILLLFFFEE...zum Prüfstand geholt

      Wenn am Fahrzeug alles i.O. ist, dann ist auch die Prüfung kostenlos.

      Selbiges gilt für Fahrzeugverwiegungen; wenn Überladung festgestellt wird, zahlt der Lenker die Wiegegebühr; wenn keine Überladung festgestellt wird, isses kostenlos.

      Info: salzburg.gv.at/themen/ve/verke…/vorfuehrung-fahrzeug.htm
      MfG
      BP-Hatzer3
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      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      @ Cobra: Nö...Ich find das Kommentar einfach wirklich nur geil, stimmt ja eigentlich. :angel:

      Ist ein reiner Kosenersatz, die Strafe kommt noch, die ist ebenfalls noch zu zaheln.
      Wärst Du übrigens nicht der Zulassungsbesitzer, sondern Deine Mutter würde die Strafe sogar einam für Dich (Lenker) und einmal für Deine Mutter (Zulassungsbesitzer) kommen.

      Kraftfahrgesetz 1967

      § 58. ABS 4

      Prüfung an Ort und Stelle
      Wurden im Zuge der Prüfung an Ort und Stelle (Abs. 1 bis 3)
      schwere Mängel (§ 57 ABS. 7) festgestellt, so ist für die Benützung
      der zur Verfügung gestellten Einrichtungen vom Zulassungsbesitzer
      unmittelbar ein Kostenersatz zu entrichten. Der Lenker des
      Kraftfahrzeuges gilt als Vertreter des Zulassungsbesitzers, falls
      dieser nicht selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter bei der
      Überprüfung anwesend ist. Wird der Kostenersatz nicht ohne weiteres
      entrichtet, so ist der Kostenersatz von der Behörde vorzuschreiben.
      Der Kostenersatz fließt der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand
      für die zur Verfügung gestellten Einrichtungen zu tragen hat. Die
      Höhe dieses Kostenersatzes ist durch Verordnung des Bundesministers
      für Verkehr, Innovation und Technologie festzusetzen.