Nicht typisierte spurplatten, kennzeichenabnahme?

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      Nicht typisierte spurplatten, kennzeichenabnahme?

      Hatte gestern ein nettes zusammen kommen mit der polizei, ich wurde aufgehalten von einem mittlerweile bekannten beamten der sehr auf getunte fahrzeuge achtet bei uns im bezirk! er wollte mir meine kennzeichen entziehen aufgrund meiner montierten spurverbreiterung. Auf dem fahrzeug sind bis auf die spurplatten hinten alle umbauten typisiert und es wurde bis auf die spurplatten nichts bemängelt! meine frage darf er mir aus diesem grund die kennzeichen wegnehmen es bestand keine gefahr im verzug!!! und weiters ist der golf auf wechselkennzeichen gemeldet, meines wissen darf er mir dann nur den zulassungsschein des betroffenen fahrzeugs entziehen oder? im endeffekt ging gott sei dank alles so aus dass ich vor ort die spurplatten demontieren durfte und ich mit einer anzeige davon gekommen bin.
      lg freak
      :-w
      hi,
      würd MAL sagen , wenn der polizist gesehen hatt das es wo streift ( sprich am reifen oder bördelkante oder radhaus ) darf er sicher die kennzeichen wegen gefahrin verzug entziehen .
      wenns nirgens streif , ist ja auch keine gefahr in verzug und dürft sie nicht entziehen .

      aber darüber kann man ja mit dem jeweiligen polizist vor ort streiten , denke "gefahr in verzug " ist auslegungs sache

      mfg :winken:
      chris
      Sprit zu teuer...... ?
      .......mir egal ich fahr VR6 ! :hihi:
      Gefahr in Verzug ist nicht Auslegunfssache, steht alles im sogenannten "Mängelkatalog", wobei Gefahr im Verzug eine Entsprechende Argumentation zu Grunde gelegt sein muss. Mehere schwere Mängel in einem Bereich, also jetzt z.b. Räder (Felgen) würden als Gefahr in Verzug gewertet werden können.
      z.b. Radabdeckung & Spurplatten

      5.2.1 402 Räder(Felgen)
      Riß oder Bruch GV
      verbogene oder beschädigte Räder LM,SM
      falsche Radmuttern/Radschrauben SM
      einzelne Radmuttern/Radschrauben fehlen oder lose SM,GV
      Rad für das Fahrzeug offensichtlich nicht geeignet SM,GV
      für den Reifen offensichtlich zu große oder zu kleine Felge SM,GV
      erhebliche Deformation des Felgenhornes, starker Schlag SM,GV
      Felgenbohrungen ausgeleiert oder eingerissen SM,GV
      Spurverbreiterung mittels Distanzbolzen oder Distanzscheibe SM,GV
      Speichen locker oder fehlen SM,GV
      Sicherungen bei geteilten Felgen fehlen oder schadhaft SM
      Felge nicht der Genehmigung entsprechend VM

      Wenn Du Wechselkennzeichen hast sind dieKennzeichen für beide Fahrzeuge futsch. Ist zwar ziemlich blöd, aber leider wird es so gehandhabt, da ja die Kennzeichen eingezogen werden. Wäre das nicht der Fall könnte man ja die Kennzeichen weiterhin für das nicht mehr zum Verkehr zugelassene Fahrzeug nutzen. Wird das bemängelte Fahrzeug abgemeldet oder positiv überprüft erhält man die Kennzeichen wieder.
      Grüsse,
      DOC!