habe eine strafe bekommen, € 100,-
was ich gemacht habe, steht jedoch weder auf der strafverfügung, noch wird mir (telefonisch) darüber auskunft gegeben.
vielleicht kennt sich einer von euch aus, und kann mir auskunft darüber geben was ich gemacht hab?!
belangt werd ich WG. § 134 ABS 1 KFG 1967
im internet hab ich nur folgendes gefunden, aber ehrlich gesagt kenn ich mich genauso wenig aus wie zuvor...
§ 134 ABS 1 KFG 1967, Art 5 bis 9 VO (EWG) Nr. 3820/85 KFG, Strafbestimmungen, dynamischer Verweis auf Gemeinschaftsrecht § 134 ABS 1 erster Satz KFG 1967 enthält eine "dynamische Verweisung" aufdie jeweils gültige Fassung der VO (EWG) Nr. 3821/85. Dies ist im Hinblick aufden Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes verfassungsrechtlich nichtbedenklich.
was ich gemacht habe, steht jedoch weder auf der strafverfügung, noch wird mir (telefonisch) darüber auskunft gegeben.
vielleicht kennt sich einer von euch aus, und kann mir auskunft darüber geben was ich gemacht hab?!

belangt werd ich WG. § 134 ABS 1 KFG 1967
im internet hab ich nur folgendes gefunden, aber ehrlich gesagt kenn ich mich genauso wenig aus wie zuvor...
§ 134 ABS 1 KFG 1967, Art 5 bis 9 VO (EWG) Nr. 3820/85 KFG, Strafbestimmungen, dynamischer Verweis auf Gemeinschaftsrecht § 134 ABS 1 erster Satz KFG 1967 enthält eine "dynamische Verweisung" aufdie jeweils gültige Fassung der VO (EWG) Nr. 3821/85. Dies ist im Hinblick aufden Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes verfassungsrechtlich nichtbedenklich.