C02 Wert bei Golf 3 GTI 16V
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was für ein BJ
und schick mir die FAHRGESTELLNR
wenn ich mich nicht ganz irre ist der gleich wert wie bei mir
lg -
du weißt aber schon dass unter BJ 96 in kw bezahlt wird 100kw sind frei und dann pro kw 25 euro
über 96 dann in co2 -
nein wusste ich nicht aber das fahrzeug ist 1997 handelt sich um einen 20 jahr GTI[b]Royal Cruisers™
[/b] -
Wenn mich nicht alles täuscht, dann steht der CO2 Ausstoss in der Betriebsanleitung........
Wie bzw. ob der Wert als Bemessungsgrundlage genommen wird.......
help.gv.at schrieb:
Bonus/Malus für CO2 und NOx-Emissionen sowie für Partikelfilter
Durch das Ökologisierungsgesetz 2007 erfolgt mit 1. Juli 2008 eine Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes. Dabei wird der Erwerb von Fahrzeugen mit niedrigen Schadstoffemissionen sowie mit umweltfreundlichen Antriebsmotoren gefördert. Für Fahrzeuge, deren Ausstoß an CO2 geringer ist als 120 g/km, vermindert sich die NoVA um 300 Euro. Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld im Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2009 um 25 Euro je g/km. AB dem 1. Jänner 2010 ist die Malusgrenze statt 180 g/km 160 g/km. Liegt zum Zeitpunkt der Fahrzeuglieferung bzw. der Zulassung . kein CO2-Emissionswert vor, erhöht sich die Steuer für über 100-Kilowatt-Fahrzeuge um 20 Euro je Kilowatt.
Für Benzinfahrzeuge, die die Schadstoffgrenze von 60 mg/km Stickstoffoxide (NOx) sowie für Dieselfahrzeuge, die die Schadstoffgrenze von 80 mg/km NOx einhalten und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen nicht mehr als 0,005 g/km betragen, vermindert sich die Steuerschuld um höchstens 200 Euro.
Für Fahrzeuge mit einem umweltfreundlichen Antriebsmotor (Hybridantrieb, Verwendung von Kraftstoff der Spezifikation E 85, von Methan in Form von Erdgas bzw. Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff) vermindert sich die Steuerschuld bis zum Ablauf des 31. August 2012 um höchstens 500 Euro. Die Summe der Steuerverminderungen darf jedoch den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. -
so noch MAL langsam zum mitschreiben...
bis einschließlich baujahr 1996 sind fahrzeuge bis 100 kw (also 136 ps) von der nova befreit.
jedes kw mehr kost 20 euro strafsteuer.
oder wie?
nach 96 wird der co2 ausstoß als bemessungsgrundlage hergenommen?
180 gramm pro kilometer sind höchstgrenze.
von da an für jedes gramm 25 euro strafsteuer?
hab ich das richtig verstanden?
würd mich nämlich brennend interessieren!
lg luki
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