Eintragung!!! Inpro Scheinwerfer mit blinker!

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      da fällt mir aber ein andere beispiel ein :
      hab bei meinem alten Golf 4 die seitenblinker weggecleant und spiegel mit blinker gekauft (blinker hatte sperates prüfzeichen!!!)
      wolts typ. lassen , prüfer hats nicht eingetragen .
      weil : der blinker im seitenspiegel ein zugelassener seitenblinker ist und die ganze sache daher nicht anzeigepflichtig ist .
      so hat er es mir gesagt .
      er hätts eintaragen können , wollte er aber nicht , weil es laut seiner aussage nicht notwendig war

      mfg
      chris
      Sprit zu teuer...... ?
      .......mir egal ich fahr VR6 ! :hihi:
      Da sieht man halt wieder das es einfach Ermessen des Prüfers ist...

      Wenn die Blinker nicht mehr da sind, wo zb VW sie hingebaut hat, müßte man diese bauliche Veränderung streng genommen in den Fahrzeugpapieren vermerken, sprich genehmigen. Wenn Du nur andere Blinker in die Serienaufnahmen dafür machst und diese ein e Prüfzeichen haben, dann mußt nix eintragen, KANNST aber eintragen.

      Trägt der Prüfer aber dann nur die geänderten Blinker ein, dann müssen diese auch immer durch identische ersetzt werden, es sei denn, sie werden mit dem Vermerk 'wahlweise' eingetragen...
      So wurde zumindest mir das erklärt.

      Lg Alex
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      ja das ist halt so eine sache bei uns in ö, der eine prüfer sagt das brauchst ned der andere sagt das musst und der 3. sagt er trägts garnicht ein :hihi:
      lieber wärs ma damals eh gewesen wenn er es reingeschriebne hätt, den früher oder später hätts sicher MAL ein freundlicher beanstandet und hätt mich sammt auto mitgenommen . :stirnklatsch:
      bei der typisierung war damals auch ein foto des autos wo es ersichtlich war das er keine blinker hatte , man musste aber genau schauen :hihi:
      Sprit zu teuer...... ?
      .......mir egal ich fahr VR6 ! :hihi:
      Braucht man nicht eintragen zu lassen !
      Im Gutachten dieser Scheinwerfer steht ja sogar drinnen, wenn die Blinker des Scheinwerfers verwendet werden - dann müssen die anderen serienmäßigen Blinker außer Funktion sein bzw. entfernt werden !
      Ob ich die Blinker nun cleane oder abhänge hat den selben Effekt ! Braucht daher nicht eingetragen zu werden !

      Viele Grüsse, Thomas
      Normalerweise steht im gutachten der Scheinwerfer dann das sie Blinker in der Stoßstange funktionsunfähig und geblindet (als schwarz lackiert) werden müssen.
      Alternativ wäre es natürlich auch möglich die Öffnungen komplett zu verschliessen, also wegzucleanen. Das müsste dann aber grundsätzlich auf der LaRe eingetragen werden (wesentliche Änderung) Kostenpunkt ca. 50 Eur. Interessiert aber in real vermutlich keinen.
      Wenn Du eine andere Stoßstange verbaust musst sowieso zur LaRe, da wird das dann gleich mitgemacht.
      Der paralelle Betrieb beider Blinker, also der in der Stoßstange und im Scheinwerfer ist übrigens VERBOTEN.
      Abklären lässt sich das ganze am besten mit einem Anruf bei Deiner zuständigen Landesregierung.(Schreib Dir am besten Name und Datum auf wenn Du dich später MAL auf den Herren berufen musst)
      Grüsse,
      DOC!
      Kann schon sein, das in den Gutachten drinnen steht, das es meldepflichtig ist! Steht aber in fast jedem Gutachten drinnen! Die Hersteller sichern sich da auch ab!
      Fakt ist, das es hierzu, Länderspezifische Gesetze gibt! In Ö ist es Fakt, E-Prüfzeichen, nicht Anzeigepflichtig (Typisierungspflichtig)!
      Gilt auch bei ESD, usw.....! Genauso wie Ausstauschteile! Denn dann müßte man ja einen Nachbauauspuff, Nachbauspiegel etc.... ja auch genehmigen lassen, wenn mans genau nimmt! Weil, ja nicht vom Herstleller gebaut!!!! :winken:
      Der G. machts aus *g*!!!