auto muss vorgeführt werden, bitte um hilfe!!

      Nachtflieger schrieb:


      meiner meinung nach könnens max das fahren mit dem wagen untersagen weil er nicht verkehrssicher ist..d.h. wenn du in eine werkstatt fährst und das lager und die schläuche rep. lässt dann sollte es wieder passen


      SM != GV ... und NUR bei Gefahr im Verzug ist eine sofortige Stillegung durch Kennzeichenentzug möglich. Und da betrifft es auch das zweite Auto. Du kannst dir dann zwar die kennzeichen wieder von der zuständigen BH holen, hast aber die Wege und die Zeit zu opfern.

      §56 ... lass es Radlager machen, die Bremsschläuche detto und eben einen Komplettcheck in der Werkstatt deines Vertrauens. Eine Vorführung ist und bleibt nur eine verschärfte Art des §57a.

      Strafe ... wieso ? Waren ja "nur" schwere Mängel, die DU als nicht Fachmann eben nicht erkennen KANNST. Also ... nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
      die WEITERFAHRT kann dir NUR durch KENNZEICHENABNAHME bei einem "GV MANGEL" untersagt werden. Oder du stehst unter Drogen/Alkohol. Dann durch Schlüsselentzug.

      Und wenn eine Vorführung im Sinne des §56 erachtet und ausgesprochen wurde ... dann hast du sie ... auch nach dem Abmelden als Stempel im Typenschein.

      Vorführung ( §56) kann übrigens immer "passieren" .... entweder auf Verdacht oder durch Zufallsprinzip.
      meine kennzeichen wollten sie mir zum glück nicht abnehmen, dann wär ich wahrscheinlich zusammen gebrochen

      ich vermute dass das problem war dass ich mein auto selber lackiert hab in grau matt sieht gut aus aber das matte fällt halt leider auf (wollt den kleinen unbedingt rattig haben), naja :hmm:

      aber wie gesagt ich hätte jemanden der ihn kaufen würde obwohl er zur überprüfung muss, der ist gelernter mechaniker und kann sich eben alles selber richten, hauptsache er wird nicht verschrottet denn dass wär echt schade

      was mich auf jeden fall sehr beruhigt ist das mein zweites auto sehr wahrscheinlich nicht vorgeführt werden muss, da fällt mir echt ein stein vom herzen

      jetzt hab ich aber noch eine frage wegen der punkte im führerschein, bei mir haben die polizisten deswegen nichts erwähnt,
      also : wenn ich einen punkt bekomme krieg ich dass dann zugeschickt oder hätten die polizisten mir das vor ort sagen müssen???

      kenn mich da eben überhaupt nicht aus, bin kein verkehrsraudi!! fahr öfter MAL zu schnell :hmm:, aber das wars

      nochmals :danke2: für eure antworten und hilfe

      und sorry ich weiss ich hab viele fragen, aber das thema beschäftigt mich eben und ich bin für jede hilfe dankbar

      :winken: :winken: :devil:

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      vr6steve schrieb:

      Bei uns in der Stm. bekommt man keinen Punkt nur wenn er zu tief ist.

      die strafe geht von 50 bis 80 euro aber nur wenn nix eingetragen ist.

      wenn du durchkommst dann bezahlst du nix ansonsten ca.40 euro

      deinen zweiten kannst weiterlaufen lassen und wenn du aufs land musst dann las das auto beim arbö oder wo anders zuerst durchschauen. schau auch wegen der brems flüssigkeit und das wircklich alles in ordnung ist bin schon 3 MAL am land gewessen.


      also das kann ich nicht bestätigen! mich habens vor ca. 4 wochen augehalten! alles typ nur gewinde war auf 9 cm! 100 euro strafe! komme ebenfalls aus der stmk! vorladung folgt noch!
      wegen punkt! war bei meiner anzeige nichts erwähnt! müssen sie dir doch irgendwie bescheid sagen oder?
      if you don`t live for something, you will die for nothing