auto muss vorgeführt werden, bitte um hilfe!!

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      auto muss vorgeführt werden, bitte um hilfe!!

      Hallo,

      am freutag abend ist mir das passiert vor dem sich jeder autofahrer fürchtet "die netten gesetzeshüter" haben mich aufgehalten und sind mit mar nach WR. neudorf zum tüv gefahren

      dort wurde festgestellt dass meib fahrzeug zwei schere mängel hat nämlich: links vorne radlager und bremschschläuche gehören gamacht, ich muss dazu sagen dass sie die abgaswerte und so noch nicht überprüft haben

      ahja, bei dem auto handelt es sich um einen vw Golf 2 69ps benzin bj90

      jetzt kommen meine fragen:

      1. ich habe noch eine zweites auto meinen heißgeliebten dreier golf, dadurch dass sie mich aufgehalten haben (hab beide zulasungen mitgehabt) kann meinen zweiten auto eh nichts "passieren", oder???

      2. selbst wenn ich die mängel behebe ist es ziemlich wahrscheinlich, dass wenn sie mich nicht durchkommen lassen wollen, ich bei der landesregierung nicht durchkomme, oder???

      3.wie sieht dass aus wenn ich das auto weiter verkaufen will, dann muss der käufer auf die landesregierung, oder??

      4. sie haben zu mir gesagt ich bekomme noch eine strafe weil ich mit einem "verkehrsgefährdenten- widrigen auto" fahtre , wiehoch wird da ca die strafe ausfallen???

      5. wahrscheinlich komm ich günstiger wenn ich mir einen neuen "schatz" zulege , ich muss nämlich ehrlich sagen mein auto war sehr zuverlässig : (


      ich wollt nur noch sagen falls es den thread schon gibt dann tut es moir leid hab gar nicht gesucht bin einfach ein bisschen fertig wegen dem ganzen hab in drei wochen geburtstag und bekomm so ein tolles geschenk von den netten gesetzeshütern


      bin für jede hilfe dankbar



      :winken: :winken: :devil:
      1. ich habe noch eine zweites auto meinen heißgeliebten dreier golf, dadurch dass sie mich aufgehalten haben (hab beide zulasungen mitgehabt) kann meinen zweiten auto eh nichts "passieren", oder???

      Deinem 2. Auto kann in dem Fall nicht´s passieren !!

      2. selbst wenn ich die mängel behebe ist es ziemlich wahrscheinlich, dass wenn sie mich nicht durchkommen lassen wollen, ich bei der landesregierung nicht durchkomme, oder???

      Kann Natürlich gut sein aber das kannst du nur rausbekommen wenn du hinfährst. Und ich würde sagen das es wohl einen Versuch wert ist oder !?

      3.wie sieht dass aus wenn ich das auto weiter verkaufen will, dann muss der käufer auf die landesregierung, oder??

      Wenn es der nächste Anmleden will dann muß er auf die LR

      4. sie haben zu mir gesagt ich bekomme noch eine strafe weil ich mit einem "verkehrsgefährdenten- widrigen auto" fahtre , wiehoch wird da ca die strafe ausfallen???

      Na ja ich werd so um die 150 € Schätzen

      5. wahrscheinlich komm ich günstiger wenn ich mir einen neuen "schatz" zulege , ich muss nämlich ehrlich sagen mein auto war sehr zuverlässig : (


      Na ja das kann ich von meiner Warte aus nicht sagen weil ich ja nicht weiß ob dein Auto sonst noch was hat. Aber ich würde die 2 Schwären Mängel richten lassen und dann MAL den Versuch starten. Mehr als wieder heimschiken können sie dich ja sowieso nicht. Und wenn du Glück hast und die Prüfer vielleicht etwas humaner sind dann lassen sie dich vielleicht e durch !!
      Wie gesagt einen Versuch ist´s auf alle Fäller Wert !!
      Zu der Strafe kommt noch ein Punkt im Führerschein Vormerksystem:
      Aufgrund des Punkts:
      - Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand schwere Mängel oder nicht gesicherte Beladung eine Gefährdung darstellt

      Ansonsten vielleicht ein Tip um ungerechte Behandlung vorzubeugen - einen ÖAMTC Check vor der Vorführung durchführen lassen !! Dann können sie Dir nicht irgendwelche Mängel unterjubeln :nono: !

      Viele Grüsse, Thomas
      ich weiß nicht wie es in NÖ is, in Salzburg war es heuer (leider) so, dass sobald ein Fahrzeug eine Vorladung zur Überprüfung bekommen hat, auch die anderen Fahrzeuge aus dem Wechselkennzeichen vorgeführt werden mussten.

      War zumindest bei uns so, mit Winterauto aufgehalten worden, mit Winterauto + Sommerauto vorfahren müssen.
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      GTI Tom schrieb:



      Ansonsten vielleicht ein Tip um ungerechte Behandlung vorzubeugen - einen ÖAMTC Check vor der Vorführung durchführen lassen !! Dann können sie Dir nicht irgendwelche Mängel unterjubeln :nono: !

      Viele Grüsse, Thomas


      Stimmt nicht ganz den der ÖAMTC kann sein Bericht zurückziehen! Und wenn die Landesregierung Fehler findet und der ÖAMTC hat ihn dir nicht bescheinigt zählt nur die LANDESREGIERUNG. KURZ = LANDESREGIERUNG steht über dem ÖAMTC
      das men beide autos vorführen muss war auch meine befürchtung scheint aber gott sei dank bei uns nicht der fall zu sein

      jetzt hab ich da noch eine frage wegen dem punkt, muss meinen führerschein ca alle zwei bis fünf jahre beim amtsarzt und der bh verlängern lassen weil ich diabetes habe und insulin spritzen muss

      kann mir da jetzt eh nichts passieren???

      hab mit diesem punktesystem überhaupt keine ahnung

      danke vorweg schon MAL für die hilfe

      :winken: :winken: :devil:
      Bzgl. Amtsarzt bzw. Führerscheinverlängerung passiert Dir nichts:

      ZUR INFO zum Punktsystem:
      Wer innerhalb von zwei Jahren einen weiteren Verstoß begeht, muss entweder ein Fahrsicherheitstraining, eine Nachschulung, eine Perfektionsfahrt oder einen Erste-Hilfe-Kurse absolvieren - je nachdem, um welches Delikt es sich handelt.
      Wer zum dritten MAL bei einer Übertretung erwischt wird, dem wird der Führerschein drei Monate lang entzogen.

      Streichung bei korrektem Verhalten
      Dagegen wird eine Vormerkung nach zwei Jahren automatisch gelöscht, wenn sich die betreffenden Autofahrer kein weiteres Delikt zu Schulden kommen lassen.


      Bzgl. ÖAMTC:
      Klar steht die Landesregierung über dem ÖAMTC - es geht darum, das die LR einem nicht Mängeln dann einfach unterjubeln können, wo "keine " sind oder etwas dramatisieren- und da ists gut wenn man ein "Gutachten" in der Hand hat - das man dann Einspruch einlegen kann und eben sich dann an einen Sachverständigen wenden kann usw......
      Ohne Vorbereitung können die mir dort viel erzählen und muß es "fressen" - wenn man keine zweite Meinung hat und sich selber nicht gut genug auskennt - so kann man sie sachlich drauf hinweisen und sehen dann gleich, das sie mit einem nicht machen können, was sie wollen,....................

      Viele Grüsse, Thomas