Reifen und Felgen Typisiert 1996

      Mein 2er GTI wurde 1996 typisiert. Eingetragen ist unter anderem ein Fahrwerk (35mm), die neue Höhe des Fahrzeuges ist mit 1370mm eingetragen.
      Die Höhe original war 1405mm.

      Da ich das Fahrzeug damnächst bei der burgenländischen Landesreg vorführen werde, um es anmelden zu können (Stempel) würde ich gern wissen, ob es eine bestimmte Stelle am Dach gibt an der das Maß 1370mm betragen muss, oder nimmt man einfach die höchste Stelle? Bzw. wie wird das Dachmaß bei der Überprüfung gemessen?
      Befürworter einer strafrechtlichen Verfolgung von Dieselfahreren mit Blow Off Ventilen! :thumbsup:
      wennst auf die LaReg fährst und ein neues Gesamtgutachten für das Fahrzeug gemacht wird, dann kannst da die unter-11cm-Eintragung am A**** picken.
      weil dann das gesamte Auto nach heutigen Regelungen typisiert wird, und du somit wieder auf 11cm musst.

      kollege z.B.: hat an Golf ghabt mir 2cm eingetragener Bodenfreiheit, hat dann neue Felgen, Motor usw. typisiert, und schon hat er auf 11cm müssen.

      MAL abgesehen davon, dass a 2er Golf mit 35er Federn eigentlich ned unter 11cm kommen sollte
      mfg Thomas

      Es geht um eine §56-Überprüfung. Es sind nur die Teile verbaut, welche schon eingetragen sind, keine Neutypisierung!

      Dass bei einer neuerlichen Eintragung die 11cm-Regelung zum Tragen kommt, ist klar.

      Hier die Typisierung von 1996:
      Befürworter einer strafrechtlichen Verfolgung von Dieselfahreren mit Blow Off Ventilen! :thumbsup:
      Dann brauchste keinen Bammel haben.
      Und bei einer neuerlichen Eintragung kommen die 11 zu Einsatz wenn Du
      -einen (neuen) Einzelgenehmigungsbescheid bekommst, da z.B. anderer Motortyp
      -Oder Teile geändert werden, welche: Reifen / Fahrwerk/ Achsen / Felgen / Distanzen betreffen.
      Also geht da schon noch einiges zum "dazutypisieren".
      MfG
      Nach geltendem Recht wird überprüft, das stimmt natürlich so.
      Gott sein Dank gibt es aber in Österreich so etwas wie Rechtssicherheit. Das heisst wenn eine Bescheid unter einer anderen Rechtsnorm erlassen wurde dann bleibt er auch gültig wenn sich die Rechtsnorm ändert. Allerdings gibt es natürlich ein paar Ausnahmen, aber diese betreffen vor allem den Umweltschutz (z.b. Industrieanlagengenehmigungen). Wird ein 1990 auf 7,5 cm genehmigtes Fahrzeug heute überprüft und ist das genehmigte Fahrwerk/Felgen/Reifen Ensemble verbaut dann gilt es als "verkehrssicher", ändert man allerdings eine dieser Komponenten (weil z.b. genehmigtes Fahrwerk oder Felge nicht mehr lieferbar) wird bei Neutypisierung die neue Rechtsnorm, also 11cm angewant.
      Grüsse,
      DOC!
      So wie DOC sagt.
      Selbstverständlich ist die angegebene Höhe massgebend,
      nach was soll denn sonst kontrolliert werden?
      Früher wurde als Kontrollmaß diese Höhe eingetragen, und die wurde am höchsten Dachpunkt mit einer Wasserwaage bzw Waaglatte gemessen.
      Sollte nur dieses Maß und keine "Radauschnittkanten" eingetragen sein, ist auch nur so zu kontrollieren.
      Üblicherweise können solche Fahrzeuge auf die "Grube" gefahren werden, und deren Umrandung ist normal ca 7,5cm hoch.
      Klarerweise sind solche Eintragungen korrekt, und auch bei Pickerlüberprüfungen massgebend.
      Und es wird immer Werkstätten geben, die bei umgebauten Autos nichts machen, da sie sich selber nicht auskennen.
      MfG